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1. Das Deutsche Reich - S. 225

1900 - Leipzig : Spamer
Das Königreich Preußen. 225 Die Schulbildung hat seit lange einen Hauptruhm des Staates aus- gemacht und sorgsamster Pflege genossen. Neben dem Staate haben sich auch die größeren Städte und Private derselben opferfreudig angenommen. Schon längst ist der Schulzwang eingeführt und währt vom 6. bis zum 14. Lebensjahre. Von den 20 Hochschulen des Reiches kommen neun Universitäten (Berlin, Halle, Breslau, Bonn, Göttingen, Königsberg, Greifswald, Marburg und Kiel), außerdem eine theologisch-philosophische Akademie (Münster) und ein katholisches Lyceum (Braunsberg) auf Preußen. Von den genannten Universitäten ist Berlin am stärksten besucht (Winter 1886—87: 288 Lehrer und 5542 Studenten). Technische Hochschulen befinden sich in Berlin, Hannover und Aachen, land- wirtschaftliche Hochschulen zu Berlin und Poppelsdorf bei Bonn; ferner landwirt- schaftliche Institute an den Universitäten Breslau, Halle, Königsberg, Göttingen und Kiel; Bergakademien in Berlin und Klausthal, Forstakademien in Eberswalde und Münden. Der höheren Volksbildung dienen sonst (1884—85) 257 Gymnasien, 89 Real- gymnasien, 73 Progymnasien, 88 Realprogymnasien, sowie 14 Oberrealschulen, 18 Realschulen und 19 höhere Bürgerschulen, wozu noch mehrere Privatanstalten, 220 höhere Mädchenschulen, 112 Seminare für Lehrer und 60 für Lehrerinnen, eine Anzahl von Fachschulen verschiedener Art (Berg-, Waldbau, landwirtschaftliche, Bau- gewerk-, Handels-, Navigationsschulen ?e.) kommen. Dem Kriegswesen dienen besonders noch die Kriegsakademie, die vereinigte Artillerie- und Ingenieurschule (in Berlin), sieben Kriegsschulen (Anklam, Engers, Erfurt, Hannover, Kassel, Metz und Neiße), sieben Kadettenhäuser (Lichterfelde, Kulm, Potsdam, Wahlstatt, Bens- berg, Plön und Oranienstein), eine Marineakademie und eine Marineschule (in Kiel), sowie mehrere Schulen zur Ausbildung von Maschinisten, des Werftpersonals und der Matrosen. Der Kunst sind gewidmet vier Kunstakademien (Berlin, Königsberg, Düsseldorf und Kassel), zwei Zeichenschulen (Magdeburg und Hanau), königliche Musikinstitute zu Berlin und Breslau, sowie mehrere Konservatorien für Musik von Privatpersonen (in Berlin, Breslau, Stettin, Frankfurt a. M, Köln :c). Von den rund 58000 deutschen Volksschulen kommen auf den preußischen Staat über 33000. Die staatliche Organisation. Das Königreich Preußen zerfällt in die zwölf Provinzen Ostpreußen, Westprenßen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hefsen-Nassan und Rheinland. Die Provinzen zerfallen wieder in Regierungsbezirke, 36 an der Zahl, und diese werden in Kreise oder Oberämter (in Hohenzolleru) geteilt. Durch die Verfassung vom 31. Januar 1850 ist der Staat eine kon- stitntionelle erbliche Monarchie. Hiernach wird die Gesetzgebung gemein- sam von dem Könige und dem Landtage ausgeübt. Der letztere besteht aus dem Hause der Abgeordneten und dem Herrenhause. In das erstere treten 433 Abgeordnete, welche aus indirekter Wahl in Gemäß- heit eines Drei-Klassen-Steuersystems hervorgehen; das letztere dagegen setzt sich aus den königlichen Prinzen, 64 erblichen Mitgliedern, den Inhabern der vier großen Landesämter, 163 dem Könige präsentierten und 74 durch persönliches Vertrauen desselben auf Lebenszeit berufenen Männern, im ganzen 340 Mitgliedern, zusammen. Zur Beratung besonders wichtiger Angelegenheiten wird der Staatsrat zusammen- berufen, zu welchem außer den königlichen Prinzen und den Inhabern der höchsten militärischen und Zivilämter eine Anzahl durch das persönliche Vertrauen des Königs berufener Männer gehört. Das Königliche Staatsministerium als oberste Verwaltuugsbehörde hat folgende zehn Ressorts: die Ministerien des königlichen Hauses, der aus- wärtigen Angelegenheiten, der geistliche«, Unterrichts- und Medizinalangelegen- heiten, der Finanzen, des Handels (dazu Berg- und Hüttenwesen), der Gewerbe Das Deutsche Reich. 15
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