1900 -
Leipzig
: Spamer
- Autor: Richter, Julius Wilhelm Otto
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
- Geschlecht (WdK): koedukativ
Die Fürstentümer Schwarzburg. # 509
öftl. L. v. Gr., die des letzteren zwischen 51° 12' und 51° 26' nördl. Br.
sowie 10« 29' und 11» 4' östl. L. v. Gr.
Die Oberherrschaft von Schwarzburg-Rudolstadt liegt am und im Thüringer-
Walde, sowie im Frankenwalde, zerfällt in das Hauptgebiet Rudolstadt, eine größere
Exklave (Leutenberg) und vier kleinere Exklaven (Angelrode, Elxleben, Osterode,
Weißbach) und wird von zwei preußischen Exklaven (Ranis, Groß-Camsdorf), Sachsen-
Weimar, -Altenburg und -Meiningen. Reuß alt. und j. L., Schwarzburg-Sonders-
hausen und Sachsen-Gotha begrenzt Die Unterherrschaft von Schwarzburg-Rudolstadt
besteht aus dem im thüringischen Hochlande gelegenen Gebiete von Frankenhausen
nebst den beiden Exklaven Schtotheim und Jmmenroda und wird von den preußischen
Provinzen Sachsen. Schwarzburg-Sondershausen, Sachsen-Weimar und Sachsen-
Gotha begrenzt. Die Unterherrschaft von Schwarzburg-Sondershausen besteht aus
einem zusammenhängenden Gebiete, das südlich vom Harze liegt und von der
preußischen Provinz Sachsen, Schwarzburg-Rudolstadt und einer gothaischen Exklave
(Volkenroda), begrenzt wird; die Oberherrschast aus den beiden getrennt liegenden
Bezirken Arnstadt und Gehren, sowie aus drei kleineren Exklaven (Bockhausen,
Geschwenda und Lehmannsbrück); sie liegt im Thüringer Walde und in dessen Bor-
landen und wird vom preußischen Bezirke Erfurt, Sachsen-Weimar, -Gotha und
-Mciningen, sowie von Schwarzburg - Rudolstadt begrenzt.
Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt zerfällt in die drei Landrats-
ämter Rudolstadt, Königssee und Frankenhausen, Schwarzburg-Sondershausen
in die vier Landratsämter Sondershausen. Ebeleben, Arnstadt und Gehren.
Tie Sondergeschichte der Fürstentümer reicht bis in das 12. Jahr-
hundert zurück. Die Grafen von Schwarzburg aus dem Hause Kevernburg
vergrößerten ihr um die Burgen Schwarzburg und Greifenstein (bei Blanken-
bürg in Thüringen) gelegenes Gebiet allmählich durch Kauf und Erbschaft;
1571 entstanden die beiden Linien. Die reichsfürstliche Würde und damit die
Reichsunmittelbarkeit erwarb die Rudolstädter Linie 1710, die Sondershäuser
bereits 1697. 1713 schlössen dann beide Linien einen Erbfolgevertrag, nach
welchem eine weitere Zersplitterung der Gebiete vermieden und die gegenseitige
Erbberechtiguug anerkannt werden sollte. Eine landständische Verfassung erhielt
Rudolstadt 1821, Sondershausen 1841.
Die Grafen von Schwarzburg besaßen ursprünglich außer deu beiden erwähnten
Burgen und den dazu gehörigen Ortschaften die Hälfte von Stadt-Ilm. Dazu kamen
allmählich Königssee (im 13. Jahrhundert), Arnstadt, Schlotheim, Frankenhausen,
Sondershausen mit Umgegend, die Schlösser Kisshausen und Rotenburg (im 14. Jahr-
hundert) ie. Schon früh unterschied man eine Ober- und Unterherrschaft. Im 13.,
14. und 15. Jahrhundert trat durch vielfache Teilungen eine starke Zersplitterung
ein, doch vereinigte die Linie Schwarzburg-Blaukenburg 1348 wieder den ganzen
Besitz. (Aus der erwähnten Nebenlinie war der 1349 zum Gegeukönige gegen
Karl Iv. zu Eisleben erhobene Graf Günther Xxi.). Der gemeinsame Stammvater
der jetzigen beiden Linien ist Günther Xl,. Der erste Fürst von Schwarzburg-
Rudolstadt war Albert Anton I. (1646—1710). Die Sondershäuser Linie teilte
wieder mehrfach, doch trat 1716 die Wiedervereinigung des Gebietes derselben ein.
Schon vorher hatte Christian Wilhelm I. aus der Nebenlinie Schwarzburg-Arnstadt
(1697) die Reichsfürsteuwürde erhalten. Der von Kurfachsen, das bisher dielehns-
Hoheit besessen hatte, hiergegen geltend gemachte Widerspruch mußte durch Entschädi-
guugen beseitigt werden. Beide Linien gehörten zum Rheinbunde und traten nach
dem Sturze Napoleons I. dem Deutschen Bunde, sowie später dem Norddeutschen
Bunde, bez. dem neuen Deutschen Reiche bei.
Die Oberherrschaft des rudolstädtischeu Fürstentums wird von dem Thü-
ringer- und Frankenwald durch breitrückige Platten mit einzelnen Kuppen und
tiefen, engen Thälern ausgefüllt, die des Sondershäuser Fürstentums bat
im Süden den Thüringer Wald, von welchem aus zwei Höhenzüge die Gera