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1. Das Deutsche Reich - S. 584

1900 - Leipzig : Spamer
584 Drittes Kapitel. Deutschlands (Faber). Aus den bisherigen Angaben läßt sich schließen, daß der aus- wärtige Handel Bayerns sich auf gewisse landwirtschaftliche Gegenstände (Hopfen, Obst, Wein, demnächst auf Vieh, besonders Rinder, und Käse), namentlich aber auf eine Reihe von Jndustrieerzeuguissen (Bier von München ic.; Metallwaren, Bleistifte und Spiegelglas zc. von Nürnberg-Fürth, Baumwollengewebe von Augsburg, und ähn- liche Produkte), die Einfuhr dagegen außer auf Rohprodukte für die Industrie auf Kolonialwaren erstreckt. Als Handelsstädte haben Nürnberg und Augsburg sich seit dem Mittelalter eine hervorragende Bedeutung bewahrt, zu ihnen treten neuerdings besonders München und Würzburg' auch Regensburg und Bamberg verdienen er- wähnt zu werden. — Das Bank- und Kreditwesen ist in Bayern noch nicht in gleichem Maße entwickelt, wie in andern deutschen Staaten, was sich daraus ergibt, daß im März 1887 im ganzen Lande nur 13 Bank- und Kreditinstitute mit einem Gesamt- kapitale von 124 Mill. Mark, dagegen in dem viel kleineren Königreiche Sachsen in der nämlichen Zeit 15 solche Institute mit einem Aktienkapitale von über 156 Mill. Mark vorhanden waren. Unter den erwähnten bayrischen Bankinstituten befanden sich eine Zettel- und zwei Staatsbanken. Das Verkehrswesen befindet sich in nicht gerade ungünstigem Zustande. Abgesehen von den früher erwähnten Wasserstraßen ist einigermaßen für Land- straßen, wenn auch nicht überall in gleichem Maße wie in andern deutschen Staaten, gesorgt; auch ist das Eisenbahnnetz zu großen Verbindnngsstraßen ausgebaut, die namentlich Punkte wie München, Nürnberg, Augsburg, Regens- bürg, Würzburg in deu Weltverkehr zieheu. Posteu und Telegraphen haben in Bayern eine von dem Reiche unabhängige Landesverwaltung. Die Länge der Eisenbahnen betrug 1888/89 5344,B km, wovou etwa nur 1/9 tu Privatverwaltung stand. Hervorragend sind besonders folgende Bahn- linien: Müncheu-Jugolstadt-Bamberg-Hos, Treuchtliugen-Würzbnrg, Pleinfeld-Angs- bnrg-Bnchloe, Bamberg-Würzburg, Schweinsurt-Meiningen, Schweinfnrt-Gemünden, Donauwörth-Jngolstadt-Regensburg, Augsburg - Ingolstadt, München - Regensburg Hos, Weiden-Neueumarkt, Hos-Eger, Krailsheim-Nürnberg-Würzburg, Würzburg- Aschaffenburg, Nürnberg-Eger, Ülm-München-Simbach, München-Bnchloe-Lindan, Ulm-Kempten, München-Rosenheim-Salzburg, Rosenheim-Pilsting, Landshut-Pilsting- Eisenstein, Rosenheim-Kusstein, München-Töltz, München - Peißenberg; — die Lud- wigsbahu (Nürnberg-Fürth) und das System der pfälzischen Eisenbahnen (Neunkirchen- Worms, Germersheim-Saarbrückeu, Neustadt-Weißenburg :c.). _ Alt der Spitze des Staatswesens stehen uuter dem Könige sechs königliche Staatsministerien: 1) königliches Haus und Äußeres, 2) Justiz, 3) Inneres, 4) Kirchen - und Schulaugelegeuheiteu, 5) Finanzen, 6) Krieg; neben den Ministerien besteht noch ein Staatsrat. Im Ministerialdepartement des Äußeren befinden sich: die Geueraldirektion der Königlichen Verkehrsanstalteu (mit Ab- teilungen für Eisenbahnbau, Eisenbahnbetrieb, sowie Post und Telegraphen); im Departement des Inneren: die Abteilung für Landwirtschaft, Gewerbe und Handel, der Verwaltungsgerichtshof, der Obermedizinalausschuß, das Ober- bergamt, die oberste Baubehörde, die Statistische Zentralkommission, die Landes- Gestütsverwaltuug, das Reichsarchiv, die Normaleichungskommission, das Landes- versichernngsamt:c.; im Departement für Kirchen- und Schulaugelegenheiteu: der oberste Schulrat, die katholischen Bistümer und das protestantische Ober- konsistorinm; im Finanzdepartement: der oberste Rechnuugshos, die General- Bergwerks- und Salinenadministration, die Generaldirektion der Zölle und indirekten Stenern, die Staatsschuldentilgnngskommission und die Königliche Bank; im Kriegsdepartement: das Generalauditoriat k. Der Staat bildet eine konstitutionelle Monarchie, daher steht dem Könige ein Landtag mit zwei Kammern zur Seite. Die Erste Kammer („Kammer der
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