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1. Bilder aus den deutschen Küstenländern der Ostsee - S. 184

1886 - Leipzig : Spamer
184 Die Muldc und ihre Ränder. die sich um ihn zu Tode härmte, wurde hier neben ihm beigesetzt. 1815. Seit Pfingsten 1831 ruht dort auch sein Vater; seit 1832 die Schwester seiner Mutter, Dorothea Stock, und zuletzt hat auch die hochbetagte Mutter selbst dort ihre ewige Ruhestätte erhalten. Bis zum Jahre 1834 wurde am Todestage Körners am Grabe eine Totenfeier gehalten, und noch heute ist dies Grab ein Heiligtum in den Augen der patriotischen Jugend und wird von den dahin wallfahrenden Turnern aller benachbarten Orte am 26. August regelmäßig mit frischen Kränzen geschmückt. Das Fürstentum Ratzeburg, das westliche, 366 qkm große Dritteil dieses Gebietes, besteht mit Ausnahme der Stadt Schönberg und eines Ritter- gutes aus lauter landesherrlichen Domänen. Nirgends in Mecklenburg hat sich ein so freier und wohlhabender Bauernstand in solcher Anzahl erhalten, wie hier — ein Beweis für die Wahrheit des alten Sprichworts: „Unter dem Krummstab ist gut wohnen". Wenngleich zu Hofdiensten verpflichtet, standen die Bauern des Bistums doch nie in einer Art Hörigkeit oder Leibeigenschaft, und sie haben noch die Sitte beibehalten, als Zeichen ihrer persönlichen Frei- heit vor dem Traualtar einen Degen zu tragen. Von alter Zeit her unter- scheiden sich die Einwohner in die Braunen und die Bunten, indem die letzteren, im allgemeinen spätere Einwanderer, Tagelöhner, Handwerker u. dergl., sich wie die benachbarten Städter kleiden; doch thun dies auch einzelne Dörfer, wie Ziten, Mechow und Lankow. Die Braunen, die Eingebornen, ein kräftiger, wohlgebauter Menschenschlag von mittlerer Größe, hielten an ihrer alten Volks- tracht fest, die freilich in neuerer Zeit von den Männern immer mehr auf- gegeben wird, während die Frauen fester dabei bleiben. Die frühere Einteilung des Landes in fünf Vogteien hatte ehedem gleichfalls eine scharfe Trennung unter den Bewohnern zur Folge. Nur in feiner Vogtei fühlte sich der Ratze- burger heimisch, und wenn gar die Vogtei- oder Kirchspielsgrenzen zusammen- fielen, so war diese gegenseitige Absonderung so groß, daß eine Heirat zwischen den so getrennten Leuten zu den größten Seltenheiten gehörte, ein Verhältnis, wie wir es schon beim Fischland kennen gelernt haben und wie es ähnlich auch im sogenannten Hägerort bei den sogenannten schwarzen Bauern sich findet. Ja, in dem Dorfe Bartenshagen bei Doberan heiraten, wie von glaubwürdiger Seite versichert wird, die Bauern nur aus dem Dorfe, und die Folge davon ist, daß sie alle mehr oder weniger miteinander verwandt und durch die un- unterbrochene Inzucht eine etwas heruntergekommene Rasse sind. — Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde durch eingeführte Verkoppelungen die Kom- munionwirtschaft der Bauern aufgehoben. Daraus ging die sogenannte Regu- lierung hervor, wobei die Hofdienste gänzlich aufgehoben, die Besitzungen separiert und die Pacht nach um Martini in Lübeck geltenden Roggenpreisen bestimmt wurde. Die Bauern waren anfänglich gegen diese Regulierung miß- trauisch, mit welcher jedoch bald eine Vererbpachtung verbunden wurde. Da sie aber kein Erbstands- oder Kaufgeld für ihre Ländereien und Gebäude zu zahlen hatten, ging die Regulierung und Vererbpachtung später leicht vor sich, und jetzt sind wohl alle Dörfer reguliert. In den regulierten Dörfern sind die Bauern Erbpächter und können ihre Bauernstellen verkaufen und mit Hypotheken- schulden belasten. Die Stellen sind unteilbar und können daher nur an eine Person vererbt werden, die, falls uicht zwischen den Kindern das Recht der
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