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1. Bilder von den deutschen Nordseeküsten und aus dem westlichen Tiefland - S. 238

1885 - Leipzig : Spamer
238 Die Eidermündung und der Kieler Kanal. Willkür. Die Glieder des Augustenburgischen Hauses wurden verbannt, der Herzog mußte seine reichen Besitzungen weit uuter dem Wert an Dänemark abtreten. In einem großen Teile des mittleren Schleswig, wo die Kirchen- und Schulsprache bisher deutsch gewesen war, wurde gewaltsam die dänische Sprache eingeführt. Eine große Anzahl von Beamten, Predigern und Lehrern wurde ihrer Gesinnung wegen abgesetzt. Die erledigten Stellen erhielten Dänen, zum Teil ganz unwürdige und unfähige Männer. An die Stelle des bisherigen Geldes führte man die dänische Reichsmünze ein und unterdrückte mit leiden- schaftlichem Eifer alles, was an das alte Recht erinnerte. Alles Bitten und Flehen war umsonst; Äußerungen der Unzufriedenheit wurden mit Geld- oder Gefängnisstrafen beantwortet. Die Schleswig-Holsteiner leisteten mit männlicher Beharrlichkeit Wider- stand, soweit es irgend in ihren Kräften lag, und in einem großen Teil des Volkes erlosch niemals ganz die Hoffnung auf Wiederkehr einer besseren Zeit. — Und sie kam, die bessere Zeit. Deutschland erhob sich aus seiner Erschlaffung; lauter und immer lauter ertönten die Stimmen für den „verlassenen Bruder- stamm". Im Jahre 1860 schon forderte das preußische Abgeordnetenhaus die Staatsregierung auf, Schleswig-Holstein zu seinem Rechte zu verhelfen. Die Dänen arbeiteten unterdes rastlos darauf hin, das Herzogtum Schleswig dem dänischen Reiche einzuverleiben, ein Gesetz, durch welches die Inkorporation aus- gesprochen werden sollte, war schon fertig — da starb Friedrich Vii. am 15. November 1363 auf seinem Schlosse Glücksburg. Nach den Bestimmungen des Londoner Protokolls bestieg jetzt Prinz Christian von Glücksburg als Christian Ix. den dänischen Thron. Anfangs weigerte sich derselbe, die Einverleibung Schleswigs zu vollziehen, weil er ein Einschreiten der deutschen Großmächte fürchtete; doch die Partei der Eiderdänen hetzte den Pöbel gegen ihn auf und zwang ihn, das bereits fertige Gesetz zu unterschreiben. Der alten Erbfolge gemäß hatte der Herzog von Augustenburg den nächsten An- spruch auf die Regierung in den Herzogtümern; er verzichtete aber zu gunsten seines Sohnes, des Erbprinzen Friedrich, und dieser erließ als Herzog Friedrich Viii. von seinem Schlosse Dölzig in Schlesien aus eine Proklamation an die Schleswig- Holsteiner, in welcher er sie aufforderte, ihn als ihren rechtmäßigen Landesherrn anzuerkennen. Er fand bei der Mehrzahl der Bewohner freudige Anerkennung; aber noch hatten die Dänen tatsächlich die Herrschaft. Als aber der Deutsche Bund zur Regelung der Erbfolge die Exekution für Holstein beschloß und die Dänen sich vor den um Weihnacht einrückenden Sachsen und Hannoveranern ohne Widerstand zurückzogen, wurde Friedrich Viii., welcher mit den Bundes- truppen nach Holstein gekommen war und seinen Wohnsitz in Kiel genommen hatte, in ganz Holstein als Landesherr ausgerufen. — Jetzt erklärten Preußen und Österreich, daß die Bedingungen, unter denen sie im Londoner Protokoll den Prinzen Christian als Thronfolger anerkannt hätten, nicht erfüllt wären, und stellten bei dem Deutschen Bunde den Antrag, das Herzogtum Schleswig in Pfand zu nehmen, bis die dänische Regierung ihren Verpflichtungen nachkäme. Weil der Deutsche Bund Christian Ix. aber überhaupt nicht anerkennen wollte, wurde dieser Antrag abgelehnt, und Preußen und Osterreich erklärten jetzt, auf eigne Hand gegen Dänemark einschreiten zu wollen, und so zogen am I.februar 1364 die österreichisch-preußischen Truppen an die Eider.
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