1885 -
Leipzig
: Spamer
- Autor: Köppen, Fedor von, Lehmann, F. W. Otto, Klöden, Gustav Adolf von
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
- Geschlecht (WdK): koedukativ
Tod des Kurfürsten Moritz in der Schlacht bei Sievershausen. 289
Absicht des Feindes, ihn zu umgehen, durch voraneilende Bauern aus Pattensen
unterrichtet, hatte sein Heer in weithin sich streckende Linie gestellt. Feld-
schlangen und Donnerbüchsen verschiedener Größe standen auf den Flügeln.
Am sogenannten Vogelherde traf er mit dem Feinde zusammen, der den Wind
und eine kleine Anhöhe für sich hatte, auch das Heer der Verbündeten an Fuß-
Volk überwog, dagegen an Reiterei nachstand. '
Bald nachdem die Geschütze zu spielen angefangen, rückten die „Vorwarten"
aufeinander, so nahe, „daß sie das Weiße in den Augen sehen konnten".
Kurfürst Moritz fällt bei Elvershausen.
Die ersten vier Heerhaufen markgräflicher Reiter führte Klaus Barner, Herzog
Heinrichs geschworener Feind. Gegen diese sprengten die Prinzen Philipp
Magnus und Karl Viktor mit ihren Reitern. „Die zwei jungen Fürsten von
Braunschweig", sagt ein Augenzeuge, „sind vor ihre Reiter vorausgerückt und
auch bald zu Boden gegangen, wo sie ihr Blut ritterlich verstürzt." Beide
Brüder fielen schnell hintereinander. Als dem greisen Vater die Kunde kam,
daß sein Philipp geblieben, sagte er, den Schmerz überwindend: „Gut, so muß
man dem Jungen das Gelbe vom Schnabel wischen;" als er aber die Todes-
Nachricht über Karl Viktor erhielt, brach auf kurze Zeit seine Kraft. Weinend
rief er aus: „Das ist fast zu viel."
Der durch die jungen Herzöge eingeleitete Kamps ward bald allgemein.
Furchtbar wüteten die Scharen des Markgrafen, durch den donnernden Schlachtruf
ihres kühnen Führers angefeuert, in den Reihen der Sachsen und Brauuschweiger,
während von den Verbündeten, deren Schlachtordnung breiter als die des
Deutsches Land und Volk. X. Ig