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1. Bilder aus der Mark Brandenburg, vornehmlich der Reichshauptstadt - S. 48

1882 - Leipzig : Spamer
48 Berliner Baumeister und Bildhauer. In diese Periode fallen vier für Berlins bauliche Verhältnisse wichtige Momente: die sogenannte Gründerzeit, der „Krach", die Uebertraguug fiskalischer Baurechte auf die Stadtgemeiude und die Aenderung der Baugesetzgebuug. Die beispiellosen kriegerischen Erfolge Deutschlands, das Erwachen eines wirklichen deutschen Nationalbewußtseins, die unversiegbar erscheinenden fünf Milliarden Fraueskriegsentschädigung, das Gefühl, daß auf längere Zeitruhe und Friede herrschen würden: alle diese Umstände zusammen erweckten die hochfliegend- sten Spekulationen, die sich in Berlin u. A. iu einer fieberhaft zu nennenden Bau- thätigkeit äußerten. In dem soeben (Ende 1880) erschienenen, vom Magistrat Heransgegebenen großen amtlichen Werk: „Bericht über die Gemeindeverwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1861 —1876" heißt es bei Besprechung dieser Zustünde: „Es war eine durch den Lnxns einzelner zu schnellem Reich- thnm gelangter Kreise, durch die bei leichter Kreditgewährung und zeitweilig rascherem Konsum rastlos ausgedehnte Produktion in ihren Wirkungen noch gesteigerte Folge der Verminderung des Geldwerthes, daß auf der einen Seite die Löhne der Handarbeit eine Höhe erreichten, welche für die Arbeiter eine starke Versnchuug zu Uebermnth und Verschwendung wurde; daß andererseits jene Epoche des leichten Verdienstes an der Börse, bei der Lohnarbeit, beim Handel, insbesondere auch bei dem Handel mit Grundstücken für die auf feste Renten und Besoldungen Angewiesenen, bis zu der — naturgemäß erst nach einiger Zeit, wenigstens für die Beamten eintretenden — Ausgleichung eine Zeit der Sorgen und Bedrängnis; war. die besonders in der „Wohnungs- uoth" zur Erscheinung kam." Das massenhafte Hinzuströmen der Bevölkerung erzeugte in der That trotz der Banwnth Wohnungsnoth; die ebenso Massen- Haft auf den Markt geworfenen Kapitalien und imaginären Papierwerthe die Vorstellung von allgemeinem Reichthum, der sich vor Allem auch letzterem eut- sprechende Paläste aneigne» und industrielle Monumentalbauten schassen wollte. Wenige Jahre, die denkwürdige, sogenannte Gründerzeit, genügten, um auf diese Weise die Physiognomie Berlins durch Prachtbauten zu verändern, bei denen mit kostbareren Baumaterialien, Marmor, Granit, Sandstein, franzö- sischem Kalkstein, Porphyr u. s. f., nicht geknausert und auch auf die stilistische Ausstattung Unsummen verwendet wurden. Auf 792 Rohbauabnahmen im Jahre 1870 folgten im Jahre 1871: 1134, im Jahre 1872: 1466, im Jahre 1873 nicht weniger denn 2148, alfo der gesammte Häuserbestaud eiuer mitt- leren deutschen Stadt! Auch der mit einem aus Wien entlehnten Ausdruck „Krach" bezeichnete Rückschlag, den Einsichtige schon in der besten Zeit der Gründerperiode voraus- geseheu hatten, hat dem privaten Prachtbau keiueu so namhaften Abbruch gethau, wie man erwarten sollte. Denn das Vertrauen, welches die Krone in die Stadt- gemeinde setzte, als sie, wie schon in Kap. 1 angedeutet, derselben das ge- sammte bis dahin fiskalische Eigenthum der Straßen, Plätze und Brücken und dem Oberbürgermeister die Ausübung der bis dahin vom königlichen Polizeipräsidium wahrgenommenen Straßenbaupolizei vom 1. Jan. 1876 ab übertrug, konnte nur in höchstem Maße ermuthigend auf die Bürgerschaft einwirken. Selbst das neue preußische Bebauungsgesetz vom 2. Juli 1875 und die auf Grund desselben erlassenen zwei Bebauungs-Ortsstatute
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