1. Bd. 2
- S. 242
1875 -
Köln
: DuMont-Schauberg
- Autor: Pütz, Wilhelm
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Völkerkunde?
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Tit. Länder- und Völkerkunde. B. Asien.
kanischer Kaufleute und der stetigen Zunahme der chinesischen Eoncurrenz,
theils in Folge der Überschätzung des Bedürfnisses eines großartigen Aus-
tausches zwischen europäischen und japanischen Erzeugnissen. Bei den ein-
fachen Sitten und der großen Frugalität der Japaner fühlen diese kein Be-
dürsniß nach europäischen Industrie-Artikeln, mit Ausnahme der englischen
Cattune; andererseits findet der japanische Thee in Europa keinen Absatz,
und seitdem die besten Eier des Seidenwurms von lombardischen Handels-
reisenden aufgekauft werden, haben die japanischen Seidenstoffe an Qualität
bedeutend verloren. Die Einfuhr in den 5 offenen Häfen betrug 187(1 das
Doppelte der Ausfuhr. Zu Wasser und zu Lande steigt und verbreitet sich die
Thätigkeit der Deutschen, die sich bisher hauptsächlich auf die Küstenfahrt zwischen
Yokohama, Hiogo, Nagasaki und Schanghai beschränkten; neben den Chinesen
sind sie die gefährlichsten Nebenbuhler des britischen Handels und der briti-
schen Schifffahrt. Die Amerikaner führen aus Kalifornien und Oregon
Bauhölzer und Mehl ein und laden, als Rückfracht, Thee, welcher iu den
pacifischen Staaten in immer steigenden Quantitäten verbraucht wird.
Uebrigens haben die Verträge (von 1858) Japan nicht eröffnet. Nur
in den 5 Häfen, welche die Engländer trade- oder treaty-ports nennen,
Yokohama, Hiogo, Nagasaki, Niigata und Hakodate, so wie in den beiden
Großstädten Aedo und Osaka ist den Europäern Handel und Niederlassung
gestattet. Das übrige Land bleibt nach wie vor hermetisch verschlossen. In
der Umgebung jedes Vertragshasens ist ein kleines Gebiet von einigen
Quadratmeilen dem Zutritte der Fremden geöffnet. Die Grenzpfähle tragen in
japanischer und englischer Sprache die Aufschrift: „Vertragsgrenzen". Jenseits
beginnt das verbotene Land. Den Häuptern der Gesandtschaften und den
Generalconfuln allein haben die Verträge das Recht gesichert, im Innern zu
reisen, andern Fremden gestattet man höchstens auf besonderes Verlangen
der Gesandtschaften und in Begleitung von untergeordneten Ofsicieren den
Besuch der Heilquellen von Mianofchita und Altami oder die Ersteigung des
Vulcans Fujiama, zu welchem zur Jahreszeit der Wallfahrten Pilger in
großer Anzahl von allen Seiten herbeiströmen. Ein gut erhaltener Pfad
mit 8 Stationen, wo man die Nacht in Hütten zubringen kann, führt zum
Rande des erloschenen Kraters. Die Aussicht ist zwar weit, aber nicht gerade
interessant, da die benachbarten Höhenzüge sich nicht über 1000 Meter er-
heben, man sieht aber Aedo, Yokohama und die zahlreichen Ortschaften des
Kuanto (Eollectiv-Namen von 5 Provinzen). Bei der bevorstehenden Revi-
sion der Verträge wird die Absperrung Japans wohl zur Sprache kommen.
Wenn die Gesandten die Minister über diese heikle Frage sondiren, erhalten
sie gewöhnlich die ausweichende Antwort: „so lange die Samurai (aus der
Kriegerkaste) bewaffnet sind, müsse im Interesse der Fremden das Verbot
aufrecht erhalten werden, da letztere sonst der größten Lebensgefahr ansge-
setzt wären; die Frage der Entwaffnung sei aber eine innere Angelegenheit,