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1. Bd. 2 - S. 233

1903 - Langensalza : Greßler
233 einen Krieger mehr. Wird dem Kabylen hingegen eine Tochter geboren, so bringt das in der gewöhnlichen Lebensweise des Hauses und des Dorfes nicht die mindeste Veränderung hervor. Stirbt ein Araber, so wohnen nur die nächsten Verwandten und Freunde den Bestattungsfeierlichkeiten bei, und sobald diese vorüber sind, geht jeder wieder seinen gewöhnlichen Geschäften nach. Beim Begräbnis eines Kabylen ist der ganze Stamm anwesend und in Trauer; denn es ist ein Glied der ganzen, großen Familie, das man verloren hat. Nie- mand darf an dem Tage arbeiten und, mit Ausnahme der Verwandten des Toten, sind alle Bewohner des Dorfes bemüht, die aus anderen Ortschaften herbeigeströmten Stammgenossen zu bewirten. Das Weib des Arabers nimmt eine sehr untergeordnete Stellung ein. Sie sitzt uicht mit ihrem Manne und noch weniger mit seinen Gästen zu Tisch. Die Frau des Kabylen hingegen ißt mit der Familie, auch in Gegenwart von Fremden. Die arabische Frau hat sich aus- schließlich der Sorge für das Zelt zu widmen und verläßt dasselbe selten. Sie bereitet die Mahlzeiten ihres Herrn und Gebieters, pflegt sein Pferd und hält deil Bügel, wenn er es besteigt. Die Kabylin genießt eine bei weitem größere Freiheit. Sie begibt sich nach dem Markte und kauft und verkauft; denn der Kabyle würde es unter seiner Würde halten, sich, wie der Araber, um Wirtschaftsangelegenheiten zu kümmern. Die Araberin darf Gesellschaften, in denen sich Männer befinden, nicht besuchen, und ein Schleier verhüllt ihr Gesicht. Die Frau des Kabylen erscheint, wo es ihr gefällt; sie plandert, lacht und zeigt ihr Angesicht unbedeckt. Sie lebt mit und unter den Männern ihres Stammes, und darin ist auch die Ursache ihrer Selbständigkeit zu suchen, die sie zeigt, wo es nötig ist. Sie ermuntert im Kampfe ihren Mann und ihre Brüder, sie trägt Munition herbei, verbindet die Ver- wundeten, und flieht ein Feigling vom Kampfplatze, so ist es die Frau, die ihn der allgemeinen Verachtung überliefert, indem sie mit Kohle ein Zeichen auf seinem weißwollenen Hemd oder auf seinem Burnus anbringt. — Die arabische Frau ist fast keiner selbständigen Handlung fähig; sie tritt aus der väterlichen Bevormundung in die ihres Mannes und kehrt auch im Falle einer Scheidung unter das Dach des Vater- Hauses zurück. Die Frau des Kabylen geht ebenfalls, wenn sie sich von ihrem Manne trennt, zu den nächsten Verwandten, aber sie genießt als geschiedene Frau eine unbeschränkte Freiheit. Die Frau des gewöhnlichen Arabers ist in der Regel schmutzig. Die Kabylin ist bei weitem reinlicher, sie wechselt täglich zweimal ihre Kleider und am Abend legt sie die besten Schmucksachen an. Vielleicht ist es diesem Umstände zuzuschreiben, daß man die Kabylin im allge- meinen für schöner hält als die Araberin. Aber nicht nur in allen moralischen Eigenschaften, in allen Sitten und Gebräuchen unterscheidet sich der Kabyle von dem Araber, auch die Körperbildung beweist, daß sie verschiedenen Ursprungs sind
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