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1. Bd. 2 - S. 251

1903 - Langensalza : Greßler
251 ist; so kann man sich für afrikanische Verhältnisse keine anheimelnderen Wohnungen denken. Die Pflanzungen der Banyang nehmen den Anlagen der Ortschaften und der dichten Bevölkerung entsprechend einen großen Raum ein. Zahlreich sind die Bananenhaine, die sich unter Palmengruppen dahin ziehen, und freundlich schauen die Hütten der Eingeborenen ans dem Grün, für dessen Frische zahlreiche kleine Wasserläufe sorgen, dem K a l a b a r zuströmend. Der König der Banyang ist der mächtigste in den verschiedenen Bolksstämmen; er führt den Titel Ssa n ku, d. h. Herr. Die Banyang führen oft mit Lenten Krieg, welche sie Bali nennen und teils schwarze, teils weiße Gesichter haben; es werden dies teilweise Adamau«-- Leute sein, welche die dort gemachten Sklaven nach diesen Gegenden verkaufen. Bali sollen im Gras lande, einige Tagereisen von Banyang, wohnen, Reis essen und auf Pferden reiten. Im Küstengebiet und Randgebirge von Westafrika sind größere Ländergebiete nicht unter einem Oberhaupte vereinigt; nur vereinzelt sind mehrere Ortschaften unter einem Häuptling zusammengesaßt; doch ist der Einfluß desselben ganz unbedeutend. Im allgemeinen hat jede Ortschaft ihren eigenen Häuptling, der die richterliche Gewalt ausübt und dem der Fetischpriester als Berater zur Seite steht. Abgaben werden in Salaga nicht bezahlt. In Jendi müssen die Karawanen Abgaben zahlen in Form von Geschenken, pro 100 Mann zwei Lasten Kolanüsse, gleich 150 J(s. Die Unterhäuptlinge in Da- g o m b a und im Grussigebiet nehmen ebenfalls Durchgangszoll. Wird ein Krieg angekündigt, so nimmt man an, daß alle Waffen- fähige Männer kommen; eine Verpflichtung besteht nicht. Gerichts- sitzungen und Beratungen, die das allgemeine Wohl angehen, halten die Sultane öffentlich ab. Jeder hat Zutritt. Die Strafvollstreckung ist Sache des Beraters in Gegenwart von Zeugen. Die Strafen be- stehen in Geldbußen, Festnehmen, Binden und Leibesstrafen, Prügel- und Todesstrafe. Verstümmelungen werden nicht vorgenommen. Bei Ehebruch wird der Mann mit Geldbuße, die Frau nicht bestraft; größere Diebstähle werden mit dem Tode, kleinere mit Prügel und Geldbuße bestraft. Bei den Mohammedanern kann der Mann vier Frauen haben, bei Heiden ist die Zahl nicht begrenzt. Meist hat der Mann aber nur eine Frau, Reiche haben mehr, doch selten viele Frauen. Im Wolta- gebiet wird ebenso wie an der Küste die Frau durch Kauf erworben und kostet je nach dem Reichtum des Baters 100 bis 140 Mark. Während aber im Küstengebiet die Frau Haus- und Feldarbeit fast ausschließlich verrichtet, wird die Feldarbeit im Woltagebiet Vorzugs- weise von den Männern betrieben, während der Frau die Besorgung des Haushaltes obliegt. Die Fraueu der Mohammedaner sind keines- Wegs so abgeschlossen wie im Orient.
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