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1. Abriß der Weltgeschichte mit eingehender Berücksichtigung der Kultur- und Kunstgeschichte für höhere Mädchenschulen - S. 125

1891 - Leipzig : Voigtländer
I 125 leitete, in strenger Zucht. Doch nach einiger Zeit wute der Erzbischof Adalbert von Bremen die Vormundschaft der den jungen König und dessen weitere Erziehung in seine Hnde zu bringen. Er wirkte durch bergroe Nachgiebigkeit aus Heinrichs noch unbefestigten Cha-rakter verderblich ein und erfllte sein Gemt mit Geringschtzung gegen die Fürsten, insbesondere mit Ha gegen die schsischen. Als Heinrich, schon in seinem fnfzehnten Jahre mndig erklrt, die Re-gierung antrat, erregte er bei den Sachsen durch harte Behandlung ihrer Fürsten, durch Erbauung von Burgen (die Harzburg bei Goslar) und drckende Hofhaltung in ihrem Lande solche Erbitterung, da ein Aufstand der Sachsen erfolgte, in welchem der König zur Flucht gentigt und seine Burgen zerstrt wurden. Bald darauf aber besiegte Heinrich, der bei den Stdten und Fürsten am Rhein und in Sd-deutschlaud Beistand gefunden, die Emprer in einer Schlacht und be-handelte sie mit groer Strenge. Da verklagten ihn die Sachsen beim Papste, Gregor Vii. 2. Papst Gregor Vii. Auf dem ppstlichen Stuhle sa damals Gregor Vii., der vor seiner Erwhlung zum Papste den Namen Hildebrand gefhrt hatte. Er stammte aus einer armen Familie im nrdlichen Italien, hatte eine Zeitlang als Mnch in einem Kloster gelebt und war allmhlich zum einflureichen Ratgeber der Ppste emporgestiegen. Durch Klugheit und Kraft ausgezeichnet, hatte er endlich selbst die ppstliche Wrde erlangt. Mit allem Eifer war er nun darauf bedacht, die Macht des Papsttums zu erhhen. Zwei Lichter,"sagte er, regieren am Himmel, die Sonne und der Mond. Die ppstliche Gewalt ist wie die Sonne, die knigliche Macht gleicht dem Monde. Wie der Mond sein Licht von der Sonne hat, so find Kaiser, Könige und Fürsten nur durch den Papst, der Gottes S'tellv ertreter und Christistatthalterauf Erden ist. Also ist die Macht des ppstlich en Stuhles weit grer, als die Macht der Throne, und der König ist dem Papste unterthan und Gehorsam schuldig." Zunchst kam es darauf an, die ppstliche Herrschaft fest zu grnden und vllig selbstndig zu machen; daher gebot Gregor vor allem die all-gemeine Durchfhrung des Clibats d.h.der Ehelosigkeit der Priester. Nicht durch irdische Rcksichten, nicht durch die Sorge fr Weib und Kind sollten die Priester an ihre Fürsten gebunden, sondern, ganz unabhngig von der weltlichen Gewalt, einzig der Kirche angehren und dem Papste unbedingt gehorsam sein. Darum sollte denn auch der Papst allein das Recht der Investitur d. h. das Recht haben, geistliche Wrden zu vergeben und die Bischofsstellen zu besetzen. Indem Gregor den Fürsten dies bisher von ihnen vielfach ausgebte Recht absprach, rief er den sogenannten Jnvestlturstreit hervor, der fnfzig Jahre hindurch Kaiser und Papst entzweit hat. 3. Heinrich Iv. im Kampfe mit Gregor Vii. Der Papst beschied Heinrich Iv. zur Verantwortung auf die Anklage der Sachsen nach Rom. Heinrich wies diese Zumutung entrstet zurck; ja er ging, seine Macht berschtzend, so weit, da er (durch eine Versammlung
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