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1. Lesebuch der Erdkunde - S. 180

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
180 Ii. Das Deutsche Reich. (Hamich, Hainleite, Ettersberg. Schmücke, Finne) hin; das herrlichste aber ist die „g o l d e n e Aue" (der Helme) an der Nordgrenze, ein weites tiefes Längenthal zwischen Thüringen und dem Harze im Preußischen, aus welchem inselartig der sagenreiche kleine granitne K y s f h ä u s e r 470 m emporragt. Sig. 61. Der Jftnfffyäufcr. Die Platte fällt nach N., W. und O. mit scharfen Rändern zu den roman- tischen Thäleru an ihren Grenzen ab: zur Werra (W., unweit Eisenach), zur Saale (£>., Jena), und zur goldenen Aue (N.). Im N.-W. aber erhöht sich an der oberen Unstrnt das rauhe und dürre einförmige „Eichsfeld" 400 m hoch (Ohm- berge 524 m), dessen Bewohner sich dürftig durch Weben und Spinnen erhalten. Die niedrigste (bloß 160 m hohe) und ebenste Landschaft Thüringens dagegen breitet sich mit ihren fruchtreichen Gauen nördlich von Erfurt gegen die untere Unstrnt aus; sie ist eine wahre Mulde, von Luther Schmalzgrube genannt. — Gebirge aber und Niederung zusammen, bilden eine eigentümlich lustige Landschaft, daher auch der Thüringer mit inniger Anhänglichkeit seinem lieben Heimatlande zugethan ist. Volk und Städte von Thüringen. § 181. Die Hermuu-Duren, ein mit den Sueven verwandter hermiouischer Stamm, hatten einst dies Land inne, das auch Teurio-Heim hieß; und wenn sie sich weithin der- breiteten, blieb doch ein guter Teil auf dieser Grenzmarke Mittel-Deutschlands gegen die Slaven zurück, anfangs ein kräftiges Reich mit ausgebildetem Königtum. Es wurde jedoch schon 528 durch die Sachsen und Franken geteilt, und erhielt seine erste Kultur durch Bonifatius. Später wurde es den hessischen Landgrafen zugeteilt, unter denen der Minnesang blühte. Zu Meißen geschlagen (1263), ward es später (1485) Besitz einer eigenen, der Ernestinischen Linie des alten thüringisch-sächsischen Hauses, und dann durch öftere Teilungen noch mehr zerspalten. Jetzt sind dies die vier „Sächsischen" Herzogtümer. Die kleinen Schwarzbnrgschen und Reußscheu Fürstentümer (deren Fürsten dort alle „Günther",
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