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1. Deutsche Geschichte bis zum Westfälischen Frieden - S. 159

1902 - Leipzig : Teubner
§ 30. Die ersten Glaubenskriege in Deutschland u. d. Augsburger Religionsfriede. 159 steigerte sich, als er versuchte, seinem Sohne, dem „spanischen" Philipp, die Nachfolge im Kaisertum zu verschaffen. Dazu kam, daß die Evangelischen ihr Bekenntnis nicht aufgeben wollten, und Moritz von Sachsen zürnte, weil sein Schwiegervater Philipp noch immer gefangen gehalten wurde und weil er selbst die versprochene Schutzherrschaft über Magdeburg und Halberstadt nicht erhielt. Er bildete mit Albrecht Alcibiades von Kulmbach, Johann Albrecht von Mecklenburg und den Söhnen Philipps eine Verschwörung zu dem Zwecke, „das beschwerliche Joch der viehischen Servitut" abzuwerfen und die Macht des Kaisers zu brechen, und erlangte von Heinrich Ii. von Frankreich gegen die Zusage, dieser könne Metz, Toul und Verdun als „Reichsvikar" in Besitz nehmen, die zum Kriege nötigen Geldmittel. Er brachte Magdeburg durch die geheime Zusicherung, daß er den evangelischen Glauben nicht antasten werde, zur Übergabe. Wie ein Blitz aus heiterem Himmel traf den gichtkranken Kaiser die Nachricht von der Erhebung der unzufriedenen Fürsten, die im März 1552, nachdem die Ehrenberger Klause am Lech mit Sturm genommen war, in Eilmärschen auf Innsbruck, den damaligen Aufenthaltsort Karls V., zogen. Mit genauer Not entkam er durch das Pustertal nach Kärnten. Er verstand sich nun unter Vermittlung einer deutschen Fürstenversammlung zum Vertrage von Passau (1552), wodurch der Landgraf in Freiheit gesetzt und auf dem nächsten Reichstage die kirchliche Frage endgiltig entschieden werden sollte. Den Kurfürsten Johann Friedrich hatte der Kaiser schon vor seiner Flucht aus Innsbruck freigelassen. 4. Der Augsburger Religionsfriede (1555). Dieser Reichstag fand drei Jahre darauf, im Februar 1555, zu Augsburg statt. Vergeblich hatte unterdessen der Kaiser den Versuch gemacht, Metz zurückzuerobern. Der Herzog von Guise vereitelte alle Anstrengungen der Belagerer. Moritz war in derselben Zeit wider die Türken gezogen. Nach seiner Rückkehr wandte er sich gegen den Markgrafen Albrecht Alcibiades, der die geistlichen Stifter in Franken und am Rhein heimsuchte. Bei Sievershausen (ö. von Hannover) besiegte er ihn, empfing aber selbst, erst 32 Jahre alt, eine tödliche Wunde. Der deutschen Dinge überdrüssig, übergab Karl V. seinem Bruder Ferdinand die Ordnung der streitigen Angelegenheiten. Durch dessen gemäßigte Haltung kam der Religionsfriede zustande. Das Augsburger Bekenntnis — nicht auch das der Reformierten — wurde reichsgesetzlich anerkannt. Die Fürsten, die Ritter und Obrigkeiten der freien Städte, die sich zu ihm hielten, empfingen das Recht der freien Religionsübung und der Ordnung der religiösen Angelegenheiten ihres Gebiets (ins reformandi). Also bestimmte der Fürst künftig das Bekenntnis seiner Untertanen. Den Untertanen wurde keine Gewissensfreiheit, wie sie
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