1899 -
Braunschweig [u.a.]
: Wollermann
- Autor: Bosse, Friedrich
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 4
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Braunschweig
- Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde, Braunschweig
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): offen für alle
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Eine Vorbereitungsanstalt für Maurer- und Zimmermeister ist die Baugewerk-
schule iu Holzminden. Gymnasien befinden sich in Braunschweig (2), Wolfenbüttel,
Helmstedt, Holzminden und Blankenburg. Andere höhere Lehranstalten sind das
Realgymnasium, die Oberrealschule und die Jahnsche Schnle zu Braunschweig, die
höhere Bürgerschule und die Samsonschule zu Wolseubüttel, die Landwirtschaftliche
Schule mit Realabteilung zu Helmstedt, diejacobsonschule zu Seesen, dasprogym-
nasium mit Realabteilung zu Gaudersheim und die Progymnasien zu Schöningen
und Harzburg. Lehrerseminare befinden sich in Brannschweig und Wolfen-
büttel und Lehrerinnenseminare ebendaselbst. Eine Taubstummenanstalt und eine
Blindenanstalt giebt es in Braunschweig, eine Jdiotenanstalt in Neu-Erkerode bei
Sickte, Erziehungsanstalten für verwahrloste Kinder in Braunschweig (Rettuugs-
haus) und Bevern (Wilhelmsstift) und Waisenhäuser in Brannschweig, Helmstedt
und Wolfenbüttel. Die Gemeindeschulen in den Städten und Dörfern werden
von 75 000 Kindern besucht, die von über 1000 Lehrern und Lehrerinnen
unterrichtet werdeu. Die Gymnasien, Realschulen und höheren Bürgerschulen
stehen unter der Aufsicht der Oberschulkommission zu Brauuschweig, die
übrigen Schulen unter dem Konsistorium zu Wolseubüttel.
8. Innere Landesangelegenheiten. Für die Ruhe, Sicherheit und
Ordnung im Lande sorgen die 6 Kreisdirektionen zu Braunschweig
Wolfenbüttel, Helmstedt, Gandersheim, Holzmiudeu und Blankenburg, unter
denen die Verwaltuugs- und Polizeibehörden in den 14 Städten und 443
Landgemeinden (Flecken und Dörfern) stehen. Die 14 Städte sind der Größe
nach geordnet: Braunschweig (125000 Ew.), Wolfenbüttel (16000), Helmstedt
(13000), Blankenburg (9 500), Holzminden (9 000), Schöningen (8000),
Seesen (4 500), Harzburg, Königslutter und Schöppenstedt (3500), Ganders-
heim, Hasselfelde und Stadtoldendorf (3 000), Eschershausen (1600). Die
Obrigkeit in den Städten bildet der Magistrat (Bürgermeister und Stadträte).
Er verwaltet in Gemeinschaft mit deu vou den Bürgern gewählten Stadtver-
ordneten, welche das Steuerbewilligungsrecht zur Deckung der städtischen Aus-
gaben haben, die Angelegenheiten der Stadt (Bauten, Kirchen- und Schnl-
Wesen, Gas- und Wasserleitung, Armenpflege :c.). Die Obrigkeit im Dorfe
vertritt der Gemeindevorsteher, welchem der Gemeinderat zur Seite steht. Die
Ortschaften eines Kreises bilden Kommunalverbäude, welche Abgeordnete
wählen, die zu der Kreisversammlung zusammentreten. Die Kreisversammlnng
verhandelt über die besonderen Angelegenheiten ihres Kreises (Wegebauten,
Armen-, Kranken- und Waisenpflege, Feuerkassenwesen ?c.).
Möge Braunschweig auch in Zukunft auf alleu Gebieteu in Staat und
Gemeinde, Kirche und Schnle, Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Ver-
kehr rüstig vorwärts schreiten, getreu seinem alten Wahlspruche: Nun quam
retrorsum! d. h. Niemals rückwärts!
— o»c»--
Buchdruckerei A. W. Zickfeldt, Braunschweig u. Osterwicck/Harz.