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1. Kleine braunschweigische Landeskunde - S. 56

1899 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
— 56 — Eine Vorbereitungsanstalt für Maurer- und Zimmermeister ist die Baugewerk- schule iu Holzminden. Gymnasien befinden sich in Braunschweig (2), Wolfenbüttel, Helmstedt, Holzminden und Blankenburg. Andere höhere Lehranstalten sind das Realgymnasium, die Oberrealschule und die Jahnsche Schnle zu Braunschweig, die höhere Bürgerschule und die Samsonschule zu Wolseubüttel, die Landwirtschaftliche Schule mit Realabteilung zu Helmstedt, diejacobsonschule zu Seesen, dasprogym- nasium mit Realabteilung zu Gaudersheim und die Progymnasien zu Schöningen und Harzburg. Lehrerseminare befinden sich in Brannschweig und Wolfen- büttel und Lehrerinnenseminare ebendaselbst. Eine Taubstummenanstalt und eine Blindenanstalt giebt es in Braunschweig, eine Jdiotenanstalt in Neu-Erkerode bei Sickte, Erziehungsanstalten für verwahrloste Kinder in Braunschweig (Rettuugs- haus) und Bevern (Wilhelmsstift) und Waisenhäuser in Brannschweig, Helmstedt und Wolfenbüttel. Die Gemeindeschulen in den Städten und Dörfern werden von 75 000 Kindern besucht, die von über 1000 Lehrern und Lehrerinnen unterrichtet werdeu. Die Gymnasien, Realschulen und höheren Bürgerschulen stehen unter der Aufsicht der Oberschulkommission zu Brauuschweig, die übrigen Schulen unter dem Konsistorium zu Wolseubüttel. 8. Innere Landesangelegenheiten. Für die Ruhe, Sicherheit und Ordnung im Lande sorgen die 6 Kreisdirektionen zu Braunschweig Wolfenbüttel, Helmstedt, Gandersheim, Holzmiudeu und Blankenburg, unter denen die Verwaltuugs- und Polizeibehörden in den 14 Städten und 443 Landgemeinden (Flecken und Dörfern) stehen. Die 14 Städte sind der Größe nach geordnet: Braunschweig (125000 Ew.), Wolfenbüttel (16000), Helmstedt (13000), Blankenburg (9 500), Holzminden (9 000), Schöningen (8000), Seesen (4 500), Harzburg, Königslutter und Schöppenstedt (3500), Ganders- heim, Hasselfelde und Stadtoldendorf (3 000), Eschershausen (1600). Die Obrigkeit in den Städten bildet der Magistrat (Bürgermeister und Stadträte). Er verwaltet in Gemeinschaft mit deu vou den Bürgern gewählten Stadtver- ordneten, welche das Steuerbewilligungsrecht zur Deckung der städtischen Aus- gaben haben, die Angelegenheiten der Stadt (Bauten, Kirchen- und Schnl- Wesen, Gas- und Wasserleitung, Armenpflege :c.). Die Obrigkeit im Dorfe vertritt der Gemeindevorsteher, welchem der Gemeinderat zur Seite steht. Die Ortschaften eines Kreises bilden Kommunalverbäude, welche Abgeordnete wählen, die zu der Kreisversammlung zusammentreten. Die Kreisversammlnng verhandelt über die besonderen Angelegenheiten ihres Kreises (Wegebauten, Armen-, Kranken- und Waisenpflege, Feuerkassenwesen ?c.). Möge Braunschweig auch in Zukunft auf alleu Gebieteu in Staat und Gemeinde, Kirche und Schnle, Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Ver- kehr rüstig vorwärts schreiten, getreu seinem alten Wahlspruche: Nun quam retrorsum! d. h. Niemals rückwärts! — o»c»-- Buchdruckerei A. W. Zickfeldt, Braunschweig u. Osterwicck/Harz.
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