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1914 -
Braunschweig [u.a.]
: Wollermann
- Autor: Hecke, Gustav, Bosse, Friedrich
- Auflagennummer (WdK): 7
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Braunschweig
- Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde, Braunschweig
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): offen für alle
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Verfassung und Verwaltung.
Laut unserer „konstitutionellen Verfassung" werden Landesgesetze von
dem Landesfürsteu mit Zustimmung der Landesversammlung erlassen. Diese
hält ihre Sitzungen im land-
schaftlichen Hause in Braun-
schweig ab und besteht aus
48 Abgeordneten, die auf
vier Jahre gewählt werden
und zwar so, daß 15 Ab-
geordnete die Stadtgemein-
den, 15 die Landgemeinden,
2 die Geistlichkeit, 4 die
Großgrundbesitzer, 3 die
Gewerbetreibenden, 4 die
wissenschaftlichen Berufs-
stände, 5 die böchstbesteuerten
Einkommenpflichtigen ver-
treten. Die Abgeordneten
werden in der Regel alle
zwei Jahre zusammenbe-
Abb. 45. Das große Herzogliche Wappen. rufen; in der Zwischenzeit
werden ihre Rechte durch
einen ans 7 Abgeordneten bestehenden Ausschuß ausgeübt.
2. Regierung und Verwaltung.
a) Das Staatsministeri-
li nt ist die oberste Behörde des
Landes; es besieht aus drei Mit-
gliedern. Unter dem Staatsmini-
sterium stehen die übrigen Landes-
behörden.
b) Die sechs Kreisdirek-
tionen zu Braunschweig, Wolsen-
büttel, Helmstedt, Gandersheim,
Holzminden und Blankenburg sorgen
für die Rübe, Sicherheit und Ord-
nung im Lande; ihnen unterstehen
insbesondere die Verwaltnngs-
und Polizeibehörden der 14 Städte
mit 237 964 Einwohnern und der
Abb. 46. Wappen von Brannschweig. 410 Landgemeinden (Flecken und
Dörfer) mit 256 375 Einwohnern,
c) Die Finanzbehörden verwalten die Einnahmen und Ausgaben des
Staates. Die Herzogliche Kammer verwaltet die <0 staatlichen Domänen,
die Forsten und Bergwerke. Das Finanz ko llegiuni leitet das staatliche Kredit-