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1. Europa (mit Ausschluß des Deutschen Reiches) - S. 301

1887 - Breslau : Hirt
60. Die Siebenbürger Sachsen. 30l der „Altknecht". Die konfirmierten Mädchen gehören der „Schwesterschaft" an. Wer sich verheiratet, tritt in die „Nachbarschaft" ein, eine Genossenschaft, deren Glieder sich verpflichten, sich in Leid und Freud gegenseitig Hilfe zu leisten, auf die Erhaltung der bürgerlichen Ordnung und Sicherheit bedacht zu sein, die Wohlanständigkeit und den kirchlichen Sinn zu pflegen. An der Spitze steht der „Nachbarvater". Alles ist auch iu dieser Genossenschaft durch feststehende Artikel geordnet. Vor dem Genüsse des hei- ligen Abendmahles, der vier- mal im Jahre stattfindet, ver- fammelt sich die Nachbar- fchaft zum „Versöhnabend", um etwaige Streitigkeiten beizulegen. Die wichtigste Person- lichkeit eines sächsischen Dor- ses ist der Geistliche. Von ihm erwartet man nicht nur, daß er sein Amt gut ver- waltet, sondern auch, daß er Auskunst geben kann über allerlei Fragen, welche den Acker- und Obstbau, die Bie- uenzncht, die Behandlung kranken Viehes u. s. w. be- treffen. Ein jeder aus der Gemeinde redet ihn mit „Wohlehrwürdiger Herr- Vater", seine Gattin mit „Tugeudsame Frau Mutter" au. Nächst dem Pfarrer ist der angesehenste Mann des Ortes der „Hann" oder, wie Siebenbürger Sachsen, der sächsische Baner sagt, „nnser Herr, der Hann". Er steht an der Spitze der Gemeinde und hat mehrere Gehilfen in seinem oft schwierigen Amte. Sein Urteilsspruch gilt meist etwas, sodaß die betreffende Streitsache oft gar nicht vor die Herren in der Stadt gelangt. Die Wahl eines Hannen ist immer ein wichtiges Ereignis in einer sächsischen Gemeinde. Beunruhigend für das Deutschtum jener Gegend ist die Wahrnehmung,
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