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1. Das Altertum - S. III

1905 - Leipzig : Voigtländer
Vorbemerkung. Die wissenschaftlichen und methodischen Anforderungen, die unsere Zeit an Lehrbcher fr den Geschichtsunterricht stellt, ntigten die Verlags-buchhandlung, 3- T. Rndrs Grundri der Geschichte fr hhere Schulen durch Professor Dr. Endemann in Rassel und Gymnasialdirektor Professor Dr. Stutzer in Grlitz einer grndlichen Neubearbeitung unterziehen zu lassen. Im Anschlu an diese Neubearbeitung und mit sorgfltiger Beachtung der besonderen Forderungen, die fr den Geschichtsunterricht der weiblichen 3ugend in Betracht kommen, ist nunmehr auch eine Neubearbeitung des seinerzeit aus Rndrs Grundri" hervorgegangenen Lehrbuchs der Geschichte fr hhere Mdchenschulen und Lehrerinnenbildungsanstalten durch den Direktor der hheren Mdchenschule zu Marburg Dr. Richard Seehauen vorgenommen worden. Ruch diese Neubearbeitung ist mit besonderer Sorgfalt vollzogen, vor dem endgltigen Drucke wurden Probedrucke angefertigt, nach denen in mehreren Rnstalten probeweise unterrichtet wurde; auch wurden Gutachten tchtiger Historiker und erfahrener Lehrer und Lehrerinnen erbeten und sorgsam bercksichtigt. Das (Ergebnis all dieser Bemhungen liegt nunmehr vor. Ist die Neubearbeitung auch eingreifend gewesen, so sind doch die Grundzge des Buches gewahrt, und das vorliegende Lehrbuch ist deshalb im Sinne der preuischen Ministeriaberordnung vom 30. Oktober 1903 als eine neue Ruflage des frheren Buches zu betrachten. Die Grundstze, nach denen bei der Neubearbeitung verfahren wurde, sind folgende: 1. Beiderruswahldesstoffes wurde die ntige Beschrnkung erstrebt. Der vaterlndischen Geschichte wurde die ihr gebhrende Stellung eingerumt, von der Geschichte anderer Völker so viel herangezogen, als fr Schlerinnen der in Betracht kommenden Rnstalten nach langjhriger Erfahrung und sorgfltiger Erwgung notwendig ist. Die fhrenden Personen, besonders solche, die als Vorbilder erziehliche Bedeutung haben, wurden gengend bercksichtigt' aber auch die wirtschaftliche un geistige Ttigkeit der Völker kam durch Vorfhrung der Kulturzustnde der verschiedenen Zeiten zu ihrem Recht. Selbstverstndlich
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