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1. Die außerdeutschen Staaten Europas - S. 63

1897 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 63 — drei konstitutionelle Erbmonarchien (Königreiche Griechenland und Serbien und Fürstentum Bulgarien mit Ostrumelien). Die Balkanhalbinsel ist fast so groß wie das deutsche Reich, steht aber an Einwohnerzahl so sehr hinter diesem zurück, daß ihre Volksdichtigkeit nur 1is der deutschen beträgt. An Mannigfaltigkeit der Stämme wetteifert die Halbinsel mit Österreich-Ungarn und Rußland. Mau unterscheidet Ur- einwohner (Griechen und Albanesen) und Eingewanderte (Türken, Bul- garen, Rumänen, Serben, Armenier u. a.). Das herrschende Bekenntnis ist das christliche (die griechisch-katholische Konfession), daneben der Islam. Für Volksbildung und Schulwesen ist nur in Griechenland einigermaßen gesorgt. Hafen- und Handelsstädte des griechischen Gebirgslandes: 1. Patras am gleichnamigen Golf, erster Hafenplatz der Halbinsel Morea mit bedeutender Ausfuhr von Korinthen, Wein und Öl. 2. Nauplia an der Bucht von Nauplia, ausgezeichneter Hafen mit Aus- fuhr von Korinthen, Schwämmen und Tabak. — Nördlich davon Korinth1) am Golf gleichen Namens; in der Umgegend viel Weinbau (Korinthen). 3. Athen, Haupt- und Residenzstadt von Griechenland, unweit des Golfes von Ägiua, erste Hafen-, Handels- und Industriestadt des griechischen Reiches mit Baumwoll-, Seiden- und Lederfabriken, Papier- und Seifenindustrie. Hafenstadt Piräns. In der Stadt und Umgegend viele Ruinen aus dem Altertum (Akropolis). Residenz- und Handelsstädte des balkanischen Schollengebirges: 4. Saloniki am gleichnamigen Meerbusen, zweiter Hafen der Türkei, Handelsplatz für Landesprodukte und Fabrikort für Webwaren und Teppiche. 5. Belgrad au der Mündung der Save in die Donau, Haupt- und Residenzstadt Serbiens, Festung mit lebhaftem Handel. 6. Warna am schwarzen Meere, Haupthafen Bulgariens mit Getreide- ausfuhr; Festung. 7. Konstantinopel (Jstambul, Stambul, Byzauz), Haupt- und Residenz- stadt des türkischen Reichs in herrlicher Umgebung") zu beiden Seiten des Bosporus am goldenen Horn. vezier, der oberste Minister, und der Scheich-ül-Jslam (d. h. Oberhaupt des Islam)' Die 1876 erlassene Verfassung ist nicht in Kraft getreten. a) Nördlich von Korinth durchschneidet der 1894 eröffnete Kanal von Koriuth den ^sthmns. 6 km lang, 8 m tief und 25 m breit, hat er 48 Mill. Mark Baukosten erfordert. Er kürzt die im Winter oftmals gefährliche Fahrt um Morea um 90 Seemeilen (rund 160 km) ab. Die Durchschiffung der Kanalstraße erfordert nur 20—25 Minuten. -) Dem schönen Äußern entspricht das Innere mit den engen, unregelmäßigen und schmutzigen Straßen, den verwilderten, vom Unrat lebenden Hunden und den hölzernen
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