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1. Die außereuropäischen Erdteile - S. 90

1897 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 90 — samten Volkes ausgeübt wird, so nennt man ihn eine Republik. Die Ausführung der Gesetze wird in der Republik einem Einzelnen übertragen, der den Titel Präsident führt und nur auf eine Reihe von Jahren gewählt wird. In den meisten Staaten ist das Verhältnis der Bürger zu einander durch Gesetze geregelt. Wenn sich in einer Monarchie der Herrscher ebenfalls durch Gefetze bindet, fo ist der Staat eine absolute Monarchie; stellt er sich über die Gesetze und handelt nur nach seiner Willkür, so ist der Staat eine despotische Monarchie. — In manchen Staaten ist den Bürgern ein rechtlicher Einfluß auf die Regierung und Gesetzgebung gewährt. Da die meisten Staaten jedoch so groß sind, daß nicht alle Erwachsenen ihre Meinung persönlich geltend machen können, so üben die Bürger ihr Stimmrecht durch gewählte Vertreter (Volksvertreter, Abgeordnete) aus. Die Gesamtheit der Volksvertreter heißt Volksvertretung. — Ein Staat, in dem die Rechte und Pflichten der Obrigkeit, der Volksvertreter und der Unterthauen durch ein besonderes Grundgesetz (Verfassung, Konstitution) ge- ordnet sind, heißt ein konstitutioneller Staat (konstitutionelle Monarchie und konstitutionelle Republik). — Eine Vereinigung mehrerer Staaten zu einem größeren Ganzen heißt entweder Bundesstaat (wenn die Vereinigung unlöslich ist und die Einzelstaaten wesentliche Rechte an den Bund abgetreten haben), oder Realunion (wenn die Vereinigung unter voller Wahrung der Einzelrechte zum Schutz der gemeinschaftlichen Interessen unter einem Herrscher geschehen ist), oder Personalunion (wenn die Vereinigung eine zufällige, nur durch die Person des Herrschers hergestellte ist). Die Personaluuion kann gelöst werden. Die vorherrschende Regierungsform ist in Europa die konstitutionelle Monarchie, in Asien die Despotie, in Afrika und Australien die Kolonial- regierung, in Amerika die Republik. Gieb verschiedene Titel an, welche die Monarchen in Europa, in Asien und in Afrika führen! — Welcher Unterschied besteht zwischen konstitu- tionellen und absoluten Erbmonarchieu? — Welche Einzelstaaten bilden Unionen in der Form a,) eines Bundesstaates, b) einer Personalunion, o) einer Realunion? tz 157. Die Verfassung des Königreichs Preußen. I. Das Königreich Preußen hat im Jahre 1850 eine Verfassung erhalten, deren wichtigste Be- stimmnngen in den Verfassungen der übrigen Bundesstaaten wiederkehren, und welche deshalb als Beispiel für alle gelten kann. Danach besitzt der Herrscher persönliche Ehrenrechte, die ihm als Vertreter der Hoheit und Würde des Staates zukommen, und verfassungsmäßige Rechte. Dem Könige steht das Staatsministerium zur Seite, welches für die Regierungshandlungen des Herrschers verantwortlich ist und zum Zeichen dessen jeden königlichen Erlaß unterschreibt oder gegenzeichnet, entweder in seiner Gesamt- heit oder der Minister, auf dessen Fach sich der Erlaß bezieht. Das preußische Staatsministerium umfaßt folgende 9 Abteilungen, an deren Spitze je ein Minister steht: 1. Das Ministerium des Innern, welches die ganze innere Landesver- waltung leitet, und welchem die Leiter der einzelnen Provinzen, Regierungs- bezirke und Kreise (Oberpräsident, Regierungspräsident, Landrat) untergeordnet sind. 2. Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- angelegenheiten (Kultusministerium).
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