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1. Die außereuropäischen Erdteile - S. 93

1897 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 93 — Volkes. Auf je 100 000 Einwohner soll ein Abgeordneter entfallen (allgemeine, geheime, direkte Wahl). Der Reichstag umfaßt jedoch nur 397 Abgeordnete. G 159. Die Wehrkraft. I. Um das leibliche und geistige Wohl seiner Unterthanen fördern zu können, muß der Staat in der Lage fein, Angriffe auf sein Gebiet, auf Leben und Gut seiner Unterthanen, sowie Eingriffe in seine inneren Angelegenheiten mit den Waffen zurückweisen zu können. Zur Ver- teidigung des Staates dienen das Heer, die Flotte und die Festungen. 1. Das deutsche Heer besteht aus 20 Armeecorps (1 Gardecorps, 15 preu- ßische mit Einschluß der Kleinstaaten, 2 bayrische und je 1 sächsisches und 1 württembergisches). Die Friedensstärke beträgt etwas über 600000 Mann; sie kann in Kriegszeiten durch Einziehung der Reserve und der Landwehr auf eine Kriegsstärke von 21/<l bezw. 5 Millionen gebracht werden. 2. Die deutsche Kriegsflotte dient in Friedenszeiten zum Schutze des Handels, der Kolonien und der deutschen Reichsangehörigen im Auslande, im Kriege zur Verteidigung der deutschen Küsten. Sie umfaßt etwa 90 Kriegsschiffe, darunter 22 Panzerfahrzeuge, und trägt 22 000 Mann Friedens-Befatzuug. 3. Die Festungen dienen dazu, den Feind an den Grenzen aufzuhalten und seine Streitkräfte zu zersplittern, da er zu ihrer Einschließung und Belagerung große Truppenmassen verwenden muß. Sie sind daher hauptsächlich in der Nähe der Grenzen angelegt (s. Karte 10, Festungen). Ii. Für die Erhaltung des europäischen Friedens kommen folgende sechs durch Einwohnerzahl und Größe ausgezeichneten Staaten (Großmächte) in Betracht: das deutsche Reich, Österreich-Ungarn, Italien, Rußland, Frankreich und Großbritannien. Die drei ersteren haben ein zum Schutz des Friedens bestimmtes enges Bündnis geschlossen und müssen daher bestrebt sein, ihre Wehrkraft der- jenigen der übrigen Großmächte gleichzustellen. — Das aus geworbenen Sold- truppen bestehende englische Heer ist von geringer Zahl und Bedeutung. Die Armeen der drei verbündeten Staaten einerseits, Rußlands und Frank- reichs andererseits sind nach Friedens- und Kriegsstärke ungefähr gleich. B. Wirtschaftliche Geographie. § 160. Die Erwerbsquellen. Der Erwerb des menschlichen Lebens- Unterhaltes beruht auf der Urproduktion, der Industrie und dem Handel. Unter Urproduktion versteht man die Ausnutzung der natürlichen Hilfs- quellen eines Landes aus dem Pflanzen-, Tier- und Mineralreiche (Bodenanbau und Waldwirtschaft; Viehzucht, Jagd und Fischfang; Bergbau). Die Industrie bewirkt die Verarbeitung der Urprodukte sür die Bedürs- nisse oder die Ausschmückung (den Luxus) des täglichen Lebens. Diese Zubereitung geschieht entweder durch Handarbeit (Handwerk, Kleinindustrie) oder in Fabriken mit Hilfe von Maschinenkraft (Dampf, Elektrizität; Großindustrie). Der Handel bezweckt den Austausch der durch Urproduktion und Industrie hervorgebrachten Erzeugnisse mit Hilfe eines allgemein anerkannten Tauschmittels oder Wertmessers, des Geldes. Er tritt auf als Kleinhandel (Verkauf der Ware an den Konsumenten oder Verbraucher) oder Großhandel (Umsatz an Weiter- verkäufe), als Binnenhandel oder Außenhandel.
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