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1. Die deutschen Kolonieen - S. 38

1900 - Breslau : Handel
38 und ganzen jetzt bestehen. Durch Anlegung vou Stationen, mit denen Handelsniederlassungen und Pflanzungen verbunden waren, suchte die Gesellschaft die Kolonie zu erschließen und zu erweitern. Den wertvollen Küsteustreisen sicherte sie sich 1888 durch einen neuen Vertrag mit dem Sultan von Sansibar. Der Sultan überließ ihr denselben gegen eine jährliche Pachtsumme aus fünfzig Jahre. Als die Vertreter der Gesellschaft die Verwaltung übernehmen wollten, brach an mehreren Orten ein Aufruhr ans. Die Araber und die von ihnen abhängigen Elemente der Negerbevölkerung der Küste wollten die deutsche Herrschaft nicht, weil sie voraussahen, das; es mit Sklavenjagden und Sklavenhandel, die ihnen bisher reichen Gewinn gebracht hatten, nun zu Ende gehen würde. Die Europäer wurden vertrieben oder getötet, und alle Stationen, mit Ausnahme von Bagamoyo und Dar es-Salam, gerieten in die Gewalt der Empörer. Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft besaß keine Militärmacht. Darum suchte sie beim Reiche Hilfe. Dieses gab die zur Wahrung der deutschen Interessen in Ostafrika und zur Uuterdrückuug des Sklavenhaudels nötigen Gelder her. Der Hauptmann Wisfmann, ein bewährter Afrikareisender, wurde mit der Niederschlagung des Aufstandes beaustragt. Aus deutschen Offizieren und Unteroffizieren, sowie ans angeworbenen Negern fremder Stämme bildete er eine Schutztruppe. Während die Küste durch Kriegsschiffe bewacht wurde, schlug Wissmann 1889 die Horden der Aufständischen mehrmals. Der Rädelsführer wurde gefangen genommen und gehängt. So ward Ruhe und Ordnung wieder hergestellt. Die einander vielfach widersprechenden Interessen des Deutschen Reiches und Englands in Ostafrika fanden ihre Regelung dnrch ein im Jahre 1890 zwischen den beiden Staaten abgeschlossenes Ab- kommen. England trat die Felseninsel Helgoland an den Deutschen Kaiser ab, wogegen das Deutsche Reich ans alle Rechte, die es über Gebiete nördlich des Umbaslnsses erworben hatte, Verzicht leistete. Bezüglich Sansibars ward man darüber einig, daß das Reich die Inseln des Sultanats England, das dort eine Schutzherrschaft auf- richtete, überließ, wogegen es in den festländischen Besitzungen des Sultans, die ja bereits unter deutscher Verwaltung standen, freie Hand erhielt. Gegen eine Entschädigung von vier Millionen Mark verzichtete der Sultan auf alle seine Rechte ans dieselben. Am 1. Januar 1891 giug hiernach der Küstenstreifen in den Besitz des Reiches über. Aber auch das gesamte Gebiet der Deutsch-Ostafrikanischeu Gesellschaft wurde an demselben Tage Reichskolonie. Es hatte sich nämlich mittlerweile gezeigt, daß sie der Aufgabe, eiu so großes Land mit Millionen von Einwohnern zu verwalten, nicht gewachsen war. Sie trat deshalb ihre Hoheitsrechte an das Reich ab, blieb aber als eine mit Vorrechten aus-
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