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1. Das Mittelalter und die Neuzeit - S. 70

1910 - Leipzig : Voigtländer
70 nach Italien und lie sich in Rom von weltlichen Hnden die Kaiser-Krone aufsetzen. Rls auch der folgende Papst sich nicht nachgiebig zeigte, Rhens" verbanden sich die deutschen Rurfrsten zum Nurverein zu Nhense 1338 (bei Koblenz) 1338 und erklrten, das von den Kurfrsten gewhlte Reichsoberhaupt bedrfe nicht der Besttigung des Papstes. Ein Reichstag zu Frankfurt am Main fgte hinzu, der erwhlte König sei ohne ppstliche Besttigung auch zur Fhrung des Kaisertitels berechtigt, und hob das Interdikt auf. Vermehrung Um seine hausmacht zu vermehren, verlieh der Kaiser nach dem Rus-Hausmacht sterben der brandenburgischen Rskanier die Markgrafschaft Branden-brg seinem lteren Sohlte Ludwig. Rls er diesem auch Tirol zuwandte, Sarfiv9 fte^ten Kurfrsten den Luxemburger Karlvoitbhnten, den Enkel Heinrichs Vii., als Gegenknig auf. Nicht lange danach starb Ludwig auf einer Brenjagd unweit von Mnchen infolge eines Schlagflusses. 53. Luxemburgische Kaiser 13471437. 1347-1378 1- Karl Iv. 13471378, der zweite Kaiser aus dem Hause Luxemburg, war ein gebildeter, klug berechnender, unermdlich ttiger Fürst. Hausmacht Er grndete sich eine bedeutende hausmacht: zu seinem Erblande Bhmen gewann er noch Schlesien, die Lausitz und Brandenburg. Frsorge fr Bhmen hatte unter ihm eine goldene Zeit. Er wahrte den Land-frieden und sorgte fr Recht, zog deutsche Bauern, Handwerker, (Belehrte und Knstler ins Land, baute Straen und Brcken. In Prag begrndete er die erste deutsche Universitt 1348. Buiiei356 Karls Hauptwerk fr das Reich war die Goldene Bulle 1356. Dieses Verfassungsgesetz, das nach seiner goldenen Siegelkapsel benannt wurde, stellte fest, da die Wahl des Kaisers durch sieben Kur-frsten geschehen solle. Viesen Wahlfrsten wurden besondere mter zuerteilt. So sollten die drei geistlichen Kurfrsten, nmlich die (Erz-bischfe von Mainz, Trier, Kln, die Kanzler fr Deutschland, Burgund und Italien sein; von den vier weltlichen Kurfrsten sollte der König vonbhmenals Erzschenk, derpfalzgrafvomrhein als Erztruchse, der Herzog von Sach sen - Wittenberg als Erz-marschall und der Markgraf von Brandenburg als Erzkmmerer walten. Die Kurfrsten erhielten wichtige Vorrechte (Mnz- und Zoll-recht, Unabhngigkeit von dem kaiserlichen Gericht, Unteilbarkeit der Kurlande), so da sie die brigen Fürsten weit berragten. Rls (Drt der Wahl wurde Frankfurt am Main, als Ort derkrnungrachen festgesetzt.
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