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1. Das Mittelalter und die Neuzeit - S. 194

1910 - Leipzig : Voigtländer
194 Die Neuzeit. trbten die Eintracht zwischen Fürsten und Volk und erzeugten gegenseitiges Mitrauen. 2. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii. Nach Abschlu der Befreiungskriege gab Friedrich lvilhelm Iii. dem preuischen Tinh. der Staate eine einheitliche Verwaltung. (Er teilte das Staatsgebiet in Pwitungr' acht Provinzen, diese in Regierungsbezirke und diese wieder in Kreise. Hn die Spitze der Kreise wurden Landrte gestellt, die Regierungsbezirke ver-walteten Regierungsprsidenten, die Provinzen Gberprsidenten. Die Ober-Prsidenten wurden dem Staatskanzler unterstellt, der wieder von dem Staatsrat beaufsichtigt wurde. Der Tchtigkeitderpreutzischenbe-arntert gelang es, die durch die Kriegszeit verwirrten Geschfte wieder in rechten (Bang zu bringen und die neuen Landesteile nach preuischer Rrt einzurichten. provinzial- Der König hatte seinem Volke 1815 die Einsetzung von Reichsstnden "ane versprochen; da aber die Bewohner der neuen Provinzen die (Einrichtungen des preuischen Staates noch haten und Metternich immer von neuem auf die Gefahren der freiheitlichen Bewegung hinwies, so beschrnkte sich der König auf die Einsetzung von provinzial stnden, die freilich nur als Ratgeber in den Angelegenheiten ihrer Provinz dienten und hauptschlich aus adligen Grogrundbesitzern bestanden. Geistige Sehr glcklich gedieh unter Friedrich lvilhelm Iii. die geistige Bil-Bbun9 dung. Nachdem bereits 1810 die Universittberlin gegrndet war, wurden 1817 die Universitten Halle und Wittenberg in Halle vereinigt und 1818 fr das Rheinland die Universitt Bonn eingerichtet. Neben die Gymnasien traten Realschulen; die Bildung des gesamten Volkes wurde durch strenge Durchfhrung der allgemeinen Schulpflicht gefrdert. Durch die Union 1817 gab Preußen den meisten deutschen Staaten die Anregung zur Vereinigung der lutherischen und reformierten Kirche. Ein groes Verdienst um Preußen und ganz Deutschland erwarb sich Der soii Friedrich lvilhelm Iii. durch die Grndung despreuisch-deutschen verein 1834 3oiiereinsl g34. Zwischen den einzelnen Bundesstaaten bestanden damals noch Zollschranken; durch Schlagbume, an denen Zoll erhoben wurde, waren an den Landesgrenzen die verkehrsstraen abgeschlossen. Rber auch innerhalb desselben Staates gab es Zollschranken, in Preußen etwa 60. Der preuische Staat hob zuerst seine Binnenzlle auf und forderte dann die brigen deutschen Staaten zu einer Vereinigung auf, in deren Bereich die Zollschranken fallen sollten, allmhlich traten die meisten deutschen Staaten diesem Zollverein bei; nur sterreich blieb wegen seiner zahlreichen nichtdeutschen Landesteile ausgeschlossen. Der Zollverein erleichterte, verbilligte und befrderte den Verkehr und Handel, um so mehr, als damals die
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