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1. Thüringen - S. 10

1899 - Weimar : Huschke
— 10 — aus Franken Graf Ludwig der Bärtige nach Thüringen, dessen Enkel Ludwig 1130 Landgraf wurde. Das Landgrafengeschlecht aus der Familie Ludwigs des Bärtigen starb mit Heinrich Raspe 1247 aus. Infolge des thüringischen Erbfolgekrit-ges zwischen dem Wettiner Heinrich den» Erlauchten von Meißen und der hessischen Gräfin Sophie von Brabant kam Thüringen an Meißen. Im Jahre 1423 kam das Wettinische Haus auf den Kurfürsten- thron Sachsens. 1485 fand zwischen Einit und Albert eine Talling der Lande statt. Ernst, der Gründer der ernestinischen Linie, bekam Thü- ringen und die Kurwürde; Albert, der Giünder der albertinnchen Linie, erhielt Meißen. 1547 verlor im schmalkaldischen Kriege der Kurfürst Joh. Friedr. der Großmütige Freiheit und Land. Tie ernestinischen Besiz- zungen und die Kurwürde kamen an die albertinische Linie. Nur wenige Ämter erhielten die Söhne Johann Friedrichs Mehrfache Teilungen der thür. Lande fanden im Laufe der Zeit statt Zur Zeit des unheilbringenden 30jähr. Krieges teilien i 640 die Lande der Herzog Wilhelm, der Stifter des Weimarischen Hauses, und sein Bruder Einst der Fromme, der Stifter der gothasäen (gothaiscben, meininmschen und alienburgischen) Linie Die letztere zeifiel 1680 in 7, von denen nach dem Aussterben mehrerer Linien 1825 noch die drei Herzogtümer S.-Altenburg, S.-Meiningen und S.-Coburg- Gotha übrigblieben Das Herzogtum S.-Wennar erhielt 1815 einen Zuwachs an Land und wurde unter Karl August ein Großherzogtum. § 17. l. Das Grichherzogtum Slchscn-Weimar-Eisenach. 1. Größe: Das Großherzogtum Eachsen-Weimar-Eisenach hat fast 66 Quadratmeilen (3585 qkm) und 339220 Einwohner. 2 Negierender Fürst: Se. König!. Hoheit der Großherzog Karl Alexander seit 1853. 3. a) Verfassung: Das Großherzoatum ist eine 1816 durch eine Verfassung eingeschränkte (oder konstitutionelle) ei bliche Moimrct,ie. — Das Staatsministerium besteht aus den 4 Abteilungen (der der Angelegenheiten des großberzogl. Hauses und des Kultus; der Justiz; des Innern und Äußern; der Finanzen). — Die Landesvertretung liegt in den bänden des aus 31 Abgeordneten bestehenden, auf 3 Juhre gewählten Landtages. Im Bundesrat hat das Großherzoatum 1 Stimme; in den Reichstag sendet es 3 Abgeordnete. — Das Militär bildet das 94. deutsche oder 5. thüringische Jnlanterieregimeni Großherzog von Sachsen und gehört zur 22. Division des Xi. Armeekorps. — Die Landesfarbe ist schwarz- grün-gold, — Ii) Im Großherzogtnine giebt es eine Universität (Jena), 3 Gymnasien (Weimar, Jena, Eisenach), 2 Realgymnasien (Weimar, Eise- nach), 2 Lehrerstminare (ebenda), '1 Lehranstalt für Landwirte, 1 Forst-
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