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1. Heimatkunde des Kreises Saarbrücken - S. 57

1908 - Saarbrücken : Schmidtke
— 57 — Merowinger Theudebert schenkte den Königshof Merkingen an der Saar dem Bischof Arnualdus von Metz. Letzterer legte sein Amt nieder und zog sich nach Merkingen zurück, Über dem Grabe des „Heiligen" ward nach seinem Tode eine Kapelle er- richtet, der viele Geschenke zuflössen und wohin man von weither wallfahrte. Besonders der Bliesgaugraf Odaker scheint der Kirche sehr viel zugewendet zu haben, daß er sogar als der Gründer derselben angesehen ward (Ende des 9. Jahrhunderts). Das Stift besaß ursprünglich den ganzen Bann von St. Arnual, Brebach, Scheidt sowie den ältesten Teil des von St. Johann und den Hof Afchbach d. i. die heutige Bürgermeisterei Gersweiler und noch eine Anzahl Höfe in andern Orten. Nicht blos in den genannten Dörfern hatte das Stift den Zehnten, sondern auch in Fechingen, Güdingen, Bübingen, Scheidt und Sulzbach, sowie in den lothringischen Dörfern Buschbach, Heßlingen und Thedingen. In allen diesen Orten waren die Stiftsherrn die Geistlichen, ließen aber den Gottesdienst wohl meist durch Kapläne halten, da sie selbst durch die feierlichen Gottesdienste in der Stiftskirche und die Abhaltung der vielen daselbst gestifteten Messen reichlichst beschäftigt waren. Bis in die letzten Jahrhunderte waren hier 7 Geistliche, Kanoniker, Chor- oder Domherrn genannt. Jährlich wählten sie sich einen zum Vorsteher, Dekan oder Dechant, ein anderer war Scholastikas, Lehrer, ein dritter Kantor, Sänger, ein vierter Bursner, Verwalter der Einkünfte. Für das Ansehen der Stiftes spricht der Umstand, daß es als zweiter Sitz des Bischofs von Metz im Mittelalter galt, aber nicht dessen Gerichts- barkeit unterstellt war. Als Schirm und Hochgerichtsherrn hatten die Grafen von Saarbrücken bedeutende Einkünfte aus dem Stift, die sie nach und nach zu vergrößern wußten. Auch andere benachbarte Herrn, besonders lothringische, entzogen demselben soviel als sie nur konnten. Nach der Mitte des 16. Jahrhunderts suchten die Stiftsherren ganz von dem Grafen loszukommen und reichs- unmittelbar zu werden, auch die Reformation einzuführen. Der Graf Johann Iv., der noch kath. war, widersetzte sich dem aber, 1569 löste das Stift sich auf. Der Graf zog alle Rechte, die
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