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1. Das Mittelalter - S. 3

1913 - Leipzig : Voigtländer
3 oder in offenen Drfern; das enge Zusammenleben in ummauerten Stdten widerstrebte dem Volke; Bzk 5 und 6. b) Die Kleidung beider Geschlechter bestand aus einem kurzen Meldung Rodt von Pelzwerk und einem Mantel von Idoiizeug; die Frauen trugen hufig ein rmelloses Leinengewand mit roten Streifen. Ris Schmuck dienten aufgereihte Tierzhne und spter Spangen, Stirnreifen, hals- und Rrmringe aus Bronze, Silber oder Gold. c) Rls Nahrung dienten die Ergebnisse der Viehzucht, der Jagd nahrm.g und des Feldbaues. Rus (Berste braute man Bier, aus Honig Ittet; die dem Rhein benachbarten Stmme tranken auch Wein. 4. Beschftigung. Die waffenfhigen* Ittnner beschftigten sich hauptschlich mit Jagd und Krieg. Die Frauen besorgten mit Hilfe der Riten und Schwachen den Feldbau und das Hauswesen. Man baute cnd-Gerste, Hafer, Flachs, Rben, Rettiche und zchtete zahlreiches, doch un- rotrtfciiafl ansehnliches Vieh. Besondere Gewerbe gab es nicht; das zum Leben Gewerbe Htige wurde in den einzelnen Haushaltungen von den Frauen und Sklaven hergestellt; der freie Mann sorgte besonders fr die Herstellung seiner Waffen. Gern lagen die Germanen in trger Ruhe auf der Brenhaut", und hufig gingen sie zum (Belage, hier erfreuten sie Zeitvertreib sich am Liebe der Snger oder an den Schwerttnzen der Jnglinge; dem Wrfelspiel gaben sie sich mit solcher Leibenschaft hin, ba sie mit einem letzten Wurf bisweilen sogar ihre Freiheit verspielten. Rber auch ernste Rngelegenheiten wrben beim Becher beraten; boch prfte man die Ergebnisse am nchsten Tage noch einmal nach und beschlo erst dann. 5. Staube. Das Volk bestanb aus Freien und Unfreien. Die Freien trugen langes haar; sie burften die Waffen führen und an der Volksversammlung teilnehmen, hheres Rnsehen, boch keine besonberen Vorrechte besaen die Ebelinge, Rbkmmlinge alter Heibengeschlechter, die ihre Rbstammung von den Gttern herleiteten. Die Unfreien unfreie (Schalke) waren meist Kriegsgefangene ober beren Rbkmmlinge. Sie stauben unter der Gewalt ihrer Herren; boch hatten sie meist ein milbes Los: die Herren gaben ihnen eigene Behausung und Land und legten ihnen nur eine Steuer von (Betreibe, Vieh und (Betvnbern auf. Ruch Freilassungen kamen vor; aber die Freigelassenen hatten meist keine politischen Rechte. 6. Verfassung. Das Gebiet eines Stammes zerfiel in (Baue; Gebietsteil Me (Baue gliederten sich in Gemeinben. Wichtige Rngelegenheiten wrben ^.ffentlichen Versammlungen entschieben, zu benen die Freien zu be- voiksver-> Qjimten Seiten, bei Heumonb ober vollmonb, an einem geweihten iammiun9 Q> X der Malstatt ober Dingsttte, zusammentraten. Bewhrte Männer l*
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