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1. Das Mittelalter - S. 43

1918 - Leipzig : Voigtländer
34. Heinrich Iv. 1056-1106. 43 pfalz zu (Boslar und auf der benachbarten Harzburg, endlich durch harte Behandlung der schsischen Fürsten rief Heinrich einen Aufstand der Sachsen hervor. Er mute durch den Harzwald entfliehen, und seine Burgen wurden zerstrt. Doch fand der König in Worms und andern Rheinstdten und, weil die Sachsen aus der Harzburg auch die Kirche und die Grber schndeten, auch bei den rheinischen und sddeutschen Fürsten tatkrftige Untersttzung- er besiegte die Aufstndischen und nahm seinen Wohnsitz wieder in (Boslar. 3. Heinrichs Iv. Streit mit dem Papste. Nun aber geriet der König in Streit mit dem Papste. Die ppstliche wrde hatte damals Gregor Vii. (10731085) inne. Gregor entstammte einer Bauern- re8r Vil familie Toskanas und trug vor seiner Erwhlung zum Papste den Namen Hildebrand. (Er trat zunchst in ein rmisches Kloster ein und wurde ein eifriger Anhnger der kluniazensischen Reformbestrebungen. Gregor war von unansehnlichem Krper; doch dunkle, feurige Augen und ein entschlossenes Auftreten verrieten seinen gewaltigen Geist. In-folge seiner Klugheit und Tatkraft wurde er der Ratgeber mehrerer Ppste? als solcher setzte er namentlich durch, da die Ppste nicht mehr durch das rmische Volk und unter Mitwirkung des Kaisers, sondern nt,6e9 durch die Kardinle, d. h. die hchsten Geistlichen der Stadt Rom und Papstwahl ihrer Umgebung, erwhlt wurden. Als Papst war er mit glhendem (Eifer darauf bedacht, die ppstliche Herrschaft (Hierarchie) auchre93ireivil der Staatsgewalt gegenber geltend zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, erstrebte Gregor zunchst die Unabhngigkeit der Geistlichen von der weltlichen Macht. (Er erlie deshalb das dreifache verbot der Priesterehe, der Simonie und der Laieninvestitur ((Einkleidung, d. h. Belehnung der Bischfe durch weltliche Fürsten). Das verbot der Priesterehe, das schon von frheren Ppsten ausgesprochen, aber nicht durchgefhrt war, sollte bewirken, da die Geistlichen, frei von der Sorge fr Weib und Kind, allein der Kirche und ihrem (Dberhaupte dienten. Das verbot der Simonie ( 33, 4) und der Laieninvestitur gab das Recht zur (Einsetzung der hohen Geistlichen dem Papste- weil hierdurch die knigliche Macht geschdigt wurde, ent-stand der Investitur streit, ein langwieriger Kampf zwischen Staat und Kirche, der beiden Mchten verderblich wurde. Als nmlich Heinrich Iv. auch fernerhin geistliche Stellen vergab, beschied ihn der Papst nach Rom zur Verantwortung. Heinrich wies diese Aufforderung zurck und lie durch eine Versammlung deutscher Bischfe zu Worms den Papst fr abgesetzt erklären. Gregor antwortete
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