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1905 -
Halle a.d.S.
: Buchh. des Waisenhauses
- Autor: Brettschneider, Harry
- Auflagennummer (WdK): 5
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Griechische Antike, Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
Vierte Periode. I. Das Juliscli- Claudische Haus (31 v. Chr. bis 68 n. Chr.). 141
Ägypten kam (30). tötete sich Antonius, bald darauf tat das
gleiche Kleopatra, nachdem ihr Versuch Octavian zu fesseln miß-
lungen war. Ägypten wurde römische Provinz. Jetzt kehrte
der Imperator nach Rom zurück. Die römische Welt gehorchte
hinfort dem Willen eines Einzigen.
Vierte Periode. Von 31 v. Chr. bis 284 n. Chr.
Das Kaisertum in der Form des Principats.
I. Das Juliscli-Claudisclie Haus 31 v. Chr. bis 68 n. Chr.
1. Augustus 31 v. Chr. bis 14 n. Chr.
a) Begründung des Principats. Der Übergang von der repu-§i20.
blikanischen Verfassung zum Kaisertum, nicht erst durch die Schlacht
bei Actium, sondern schon durch diejenige bei Pharsalus herbei-
geführt, ist kein einzelner oder plötzlicher Akt, sondern eine all-
mählich vollzogene Weiterbildung der Verfassung der Republik.
Im Januar 27 gab Octavian seine unumschränkte Macht an
Senat und Volk £urü¿V uñverhielt den Titel Augustus d. h.
der Erlauchte, Geheiligte, der dem Herrscher die Weihe der Reli-
gion beilegte und ihn mit einem göttlichen Nimbus umkleidete
(divus nach seinem Tode), und ließ sich nun die bisher ungesetz- /V
liehe Gewalt verfassungsmäßig übertragen. Der Kaiser oder,
wie der meistens übliche Titel lautete, der Princeps (sc. ciyjum,
nicht senatus; der Kaiser war freilich auch Princeps senatus) war
Magistrat: seine Amtsbefugnisse setzten sich aus den republika- ¡ ^
nischen zusammen. Als Imperator (was Praenomen ist) verfügte/'
er über Heer und Flotte unumschränkt; als Inhaber der tribu- j
nicischen Gewalt hatte er absolutes Verbietungsrecht und war
sakrosankt; im Besitz der prokonsularischen Gewalt war er
Oberstatthalter über alle Provinzen, auch die senatorischen (s. b).
Augustus war auch Praefectus morum und wurde nach dem
Tode des Lepidus auch Pontifex maximus. Das von 27—23
bekleidete Konsulat legte er nieder.
Die staatsrechtliche Idee, die dem Principat zugrunde liegt,
ist die einer Teilung der Herrschaft zwischen Senat und Volk,
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