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1. Geschichte des Altertums - S. 142

1905 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
142 Römische Geschichte. Vierte Periode (31 v. Chr. bis 284 n. Chr.). als dessen Yertreter der Princeps gilt; aber tatsächlich war dieser, wenn auch der Senat1 in der Idee souverän war, der eigentliche Inhaber der Regierungsgewalt. Die Gesetzgebung und die Wahlen blieben den Comitien: aber der Princens Kälte "die Comitien ganz in der Hand, konnte edicf^erlassen und durch seine comme^ daiio- die Wahlen beherrschen. Die innere Unwahrheil dieser Verfassung liegt auf der Hand. §121. b) Die Verwaltung des Reiches. Die Provinzen zerfielen in kaiserliche, zu deren Schutz ein Heer nötig war (Hispania Tarraconensis und Lusitania, die vier gallischen Provinzen [Nar- bonensis, Aquitania, Lugdunensis, Belgica], Germania superior und inferior, Kilikien, Syrien, Cypern, Ägypten), und in senato- rische, die keines großen Heeres bedurften (Afrika, Kreta mit Kyrene, Asien, Bithynien, Achaja, Makedonien, Illyricum, Sizilien, Sardinien, Hispania Baetica). Die Statthalter, Prokonsuln und Proprätoren, wurden auf festes Gehalt gesetzt und in ihrer Amts- führung strenge überwacht, das Steuerpachtsystem allmählich be- seitigt und als oberste kaiserliche Steuerbehörde die ------ eingesetzt, die auch in den senatorischen Provinzen die in den kaiserlichen Fiskus fließenden Abgaben erhoben. Durch die Grün- dung zahlreicher Kolonien in den Provinzen, die häufige Verleihung der Selbstverwaltung und Steuerfreiheit sowie des italischen Rechts, auch des römischen Bürgerrechts, an einzelne, wurde der Gegen- satz zwischen Rom und den Provinzen allmählich gemildert. Das Heer bestand aus 25 in den Provinzen stehenden Legionen, der aus 9 Kohorten zu 1000 Mann bestehenden Garde (praetoriani) unter zwei Praefecti praetorio, den 3 (bezw. 4) für den Polizeidienst bestimmten Cohortes urbanae unter dem Prae- fectus urbi und der militärisch organisierten Feuerwehr (vigiles) und zählte etwa 250000 Mann. Die Finanzverwaltung war zwischen dem Senat und dein Princeps geteilt: in das aerarium flössen die Einkünfte aus den senatorischen Provinzen, in den fiscus, die kaiserliche Kasse, die der kaiserlichen und die Erträge der Privatbesitzungen des Kaisers 1) Der Eintritt in den Senat war geknüpft an die Bekleidung der Quästur oder des Tribunats, derädilität, der Prätur, des Konsulats und an einen Census von 1 Mill. Sesterzen (200000 M.).
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