1905 -
Halle a.d.S.
: Buchh. des Waisenhauses
- Autor: Brettschneider, Harry
- Auflagennummer (WdK): 5
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Griechische Antike, Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
2. Konstantin d. Gr. Das Reich und das Christentum.
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nötig machte. Die Verfassung wurde absolut monarchisch:
der Senat blieb bestehen, aber als bloße Dekoration.
Die Zivil- und Militärverwaltung wurden grundsätzlich ge-
trennt. Die gesamte Zivil Verwaltung, zu der auch die Rechts-
pflege gehörte, stand unter den Praefecti praetorio (ehemals Be-
fehlshabern der Garde, die sich allmählich zu Stellvertretern der
Kaiser in der gesamten Reichs Verwaltung aufgeschwungen hatten),
deren es 4 gab: Galliarum, Italiae, per Illyricum, per Orientem.
Das ganze Reich zerfiel in 12 Diözesen, von denen mehrere
einem Praefectus unterstellt waren, der in einer Diözese der
oberste Beamte unmittelbar und für die andern seines Bezirks,
die unter je einem Vicarius standen, der oberste Beamte mittelbar
war. Die Diözese zerfiel in mehrere Statthalterschaften unter
Praesides. So wurden alle provinzialen Unterschiede zugunsten
der Reichseinheit vernichtet. In Rom und Byzanz, das durch
Konstantin d. Gr. als Konstantinopel Reichshauptstadt wurde,
war je einem Praefectus urbi die ganze Munizipalverwaltung
unterstellt.
Das Heer wurde bedeutend vermehrt. Die dadurch und durch
die Besoldungen der zahlreichen Beamten entstehenden Kosten
machten neue Steuern nötig, unter deren Druck die ganze Be-
völkerung seufzte. Es kam der Grundsatz auf, daß alles öffent-
liche Eigentum dem kaiserlichen Fiskus gehöre, und der Unter-
schied zwischen Staatseigentum und kaiserlichem Privateigentum
schwand. Für die Selbstverwaltung der Gemeinden war in dieser
absolutistisch zentralisierten Verwaltung kein Raum mehr.
Die kranke Volkswirtschaft vermochte weder Diokletian
noch einer seiner Nachfolger zu heilen. Da infolge der Münz-
verschlechterung die Warenpreise ins unerträgliche gestiegen waren,
wollte sie Diokletian gesetzlich feststellen, eine Maßregel die
sich als nicht durchführbar erwies.
2. Konstantin d. Gr. Das Reich und das Christentum. ,
a) Erhebung Konstantins. Nach Diokletians Abdankung 305
brach sein System der Teilung der Gewalten zusammen. Das
Ergebnis der Kämpfe, die von 306 — 323 dauerten, war, daß des
Constantius Chlorus Sohn Constantinus zur Alleinherrschaft
Brettschneider, Hilfsbnch. V.
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