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1. Deutschlands Kolonieen - S. 21

1889 - Gotha : Behrend
285] 21 Nach der Besitzergreifung von Togoland ging die „Möwe" nach Kamerun, wo Nachtigal mit King Bell und anderen Häuptlingen Verträge abschloß, die deutsche Flagge an den wich- tigsten Küstenpunkten und späterhin auch im Landinnern hißte und so das Land für das Deutsche Reich in Besitz nahm. Zwar brach in nächster Zeit ein Aufstand der uneinigen Negerstämme gegen die Deutschen aus, der von den Engländern fleißig geschürt wurde; aber einem deutschen Geschwader gelang es mit leichter Mühe, wieder Ruhe und Frieden im Lande herzustellen und jeglichen Eingriff und Einfluß fremder Nationen zu beseitigen. — (Der verdienstvolle Forscher Nachtigal starb leider im April 1885 an Bord und wurde auf Kap Palmas beerdigt. Ende 1887 wurden seine sterblichen Überreste aber nach Kamerun übergeführt und dort im Garten des Regierungsgebäudes beigesetzt.) c. Deutsch-Ostafrika. Die „Gesellschaft für deutsche Kolonisation" in Berlin sandte 1884 eine Expedition (Dr. Peters, Graf Pfeil, Dr. Jühlke) nach Ostafrika mit dem geheimen Auftrage, dort Länderstrecken zu Kolonisationszwecken zu erwerben. Die Expedition wußte England über Ziel und Zweck ihrer Reise zu täuschen, landete in Sansibar und begab sich durch das Küstengebiet des Sultanats Sansibar nach dem inneren Hochlande. Dort wurden mit 10 unabhängigen Häuptlingen oder Sultanen 12 Verträge abgeschlossen, wodurch dieselben ihre Hoheitsrechte an die Gesellschaft abtraten, welche somit ein Ländergebiet von etwa 2500 Q.-Meilen erwarb. Dies Gebiet wurde bereits zu Beginn des Jahres 1885 unter deutschen Schutz gestellt. Der Schutzbrief lautete: „Kaiserlicher Schutzbrief für die Gesellschaft für deutsche Kolonisation. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen, thun kund und fügen hiermit zu wissen: Nachdem die derzeitigen Vorsitzen- den der Gesellschaft für deutsche Kolonisation, Dr. Karl Peters und Unser Kammerherr Felix Graf Behr-Bandelin, Unfern Schutz für die Gebietser- Werbungen der Gesellschaft in Ostafrika, westlich von dem Reiche des Sultans von Sansibar, außerhalb der Oberhoheit anderer Mächte, nachgesucht und Uns die von besagtem Dr. Karl Peters zunächst mit den Herrschern von Usagara, Ngnru, Useguha und Ukami im November und Dezember v. I. abgeschlossenen Verträge, durch welche ihm diese Gebiete für die deutsche Kolonisationsgesellschaft mit den Rechten der Landeshoheit abgetreten worden sind, mit dem Ansuchen vorgelegt haben, diese Gebiete unter Unsere Ober- Hoheit zu stellen, so bestätigen Wir hiermit, daß Wir diese Oberhoheit an-
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