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1. Kleiner Handelsatlas für Lehranstalten, sowie zum Selbstunterricht - S. uncounted

1895 - Gotha : Perthes
Erklärungen zu den statistischen Angaben der Wegleitworte. Als Münzeinheit ist die Mark (J(), als Flächeneinheit das Hektar (ha), als körperliche Einheit das Hektoliter (hl) oder Kubikmeter (chm), als Ge- wichtseinheit das Kilogramm (kg) angewendet. Die Mengen- und Wert- angaben sind fast stets in Millionen Einheiten gemacht, bei welchen die erste Dezimalstelle die Tausende bezeichnet, z. B. 62,» Will, kg ist zu lesen: 62 Millionen 300 Tausend Kilogramm, 214,i Mill. J/ ist zu lesen: 214 Mil- lionen 100 Tausend Mark. Bei Jahreszahlen sind die Jahrhundertzahlen weggelassen, z. B. 93 ist zu lesen: 1893. Um einen direkten Vergleich zu ermöglichen, sind die Zahlenangaben sämtlicher Handelsgebiete in die oben angegebenen Einheiten unigerechnet. Als Land der Herkunft (von, aus) ist dasjenige Land bezeichnet, aus dessen Gebiet die Ware mit der Bestimmung nach dem deutschen Zoll- gebiet versandt ist, als Land der Bestimmung (nach) dasjenige, welches als Endziel einer Warensendung bezeichnet wird. Das deutsche Zollgebiet umfaßt außer den deutschen Bundesstaaten das Großherzogtum Luxemburg und die Tiroler Gemeinden Jungholz und Mitterberg an der bayrischerr Grenze; Zollausschlüsse, welche von der Reichs- statistik als Herkunfts- oder Bestimmungsland für daselbst erzeugte oder ver- brauchte Waren behandelt werden, sind das Freihafengebiet Hamburg, die badischen Zollausschlüsse um Schaffhausen und die Insel Helgoland; Zoll- ausschlüsse, deren Handel in dem des deutschen Zollgebietes einbegriffen ist, sind die Freihafengebiete Bremerhafen und Geestemünde und die Freibezirke Bremen, Brake und Kuxhafen. Erklärung einiger in Karte und Uert vorkommender yandet'stechnischen u. a. Ausdrücke. Efsektiver Tonncnraum: Summe des einfachen Tonnengehaltes der Segelschiffe und des dreifachen Tonnengehaltes der Dampfer wegen der etwa dreifach größeren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der letzteren. Elevator: In Amerika Bezeichnung für Getreidespeicher mit Hebewerken zur Förderung des Korns in die Lagerräume, woher der Name. Frank-System: Französisches Rechnungs- und Münzsystem mit dem Franc als Einheit, welches von einer größeren Zahl anderer Staaten ein- geführt wurde (Lateinische Münzkonvention). Freihafen: Große zollfreie Niederlage eines Seeplatzes, in welchem die eingesührten Waren von allen Eingangsabgaben befreit sind; die letz- teren werden nur auf die ins Innere des Staates gehenden Waren an der Landgrenze des Freihafengebietes erhoben. Geldwährung: Goldwährung hat ein Staat, wenn die Währung nur in Goldmünzen, Silberwährung, wenn sie nur in Silbermünzen, Doppelwährung, wenn dieselbe in beiden besteht, Papierwährung, wenn Papiergeld zum Nennwert gesetzlich in Zahlung genommen werden muß (Zwangskurs). Handelskammer: Selbstgewählte Vertretung des Handelsstandes einer Stadt oder eines Bezirkes zur Wahrnehmung der Interessen des Handels, vielfach unter anderem Namen (Kaufmännische Korporation, Handelsgremium, Kommerz-Kollegium u. s. w.). Handelsvertrag: Abkommen zwischen zwei Staaten zur Sicherung und Erleichterung der gegenseitigen Handelsbeziehungen; das Meistbe- günstigungsrecht bestimmt, daß keiner der vertragschließenden Teile einem Dritten größere Vorteile in Bezug auf die Zollverhält- niffe gewähren darf als dem andern Teil. Handelsware: Jedes Erzeugnis der Natur oder der Kunst (Rohstoff oder Fabrikat), welches in den Handel (den Ein- und Verkauf) gelangt; die Fabrikate zerfallen in Ganz- und Halbsabrikate, je nach dem Grad der durchgemachten Behandlung, z. B. Rohstoff: Eisen, Holz; Halb- fabrikat: Draht, Holzstoff; Ganzfabrikat: Nadeln, Papier. Kolonialware: Rohstoff der Tropen, des. der europäischen Kolonien Ost- und Westindiens: Kaffee, Thee, Kakao, Zucker, Gewürze, Reis, Baum- wolle, Farbhölzer u. s. w. Montan- und Textil-Jndustrie: Elfteres Gesamtname für die dem Betrieb von Bergbau und Hüttenwesen gewidmete Industrie, letzteres für die Industriezweige der Spinnerei, Weberei, Wirkerei, Stickerei, Näherei, Druckerei, Bleicherei u. s. w. aller Spinn- und Webstoffe. Postpaket (colis postai): Postsendung von 3 oder 5 kg, welche zwischen Ländern der Wiener Postpaket-Übereinkunft vom 4. Juli 91 und aus- schließlich durch die Postverwaltungen selbst befördert wird; Gegen- satz: Postfrachtstück. See post: Postanstalten auf Dampfern regelmäßiger Verbindungen zwischen zwei durch das Meer getrennten Ländern. Spezialhandel: umfaßt die Einfuhr in den freien Verkehr, unmittelbar und von Niederlagen, sowie die Ausfuhr aus dem freien Verkehr; Gegensatz: Generalhandel, welcher nicht die Einfuhr von, sondern auf Niederlagen umfaßt, außerdem die Einfuhr und Ausfuhr im Beredlungsverkehr und die direkte Durchfuhr. Zollverein: Vereinigung mehrerer selbständigen Staaten zu einem gemein- samen Zollsystem mit einheitlicher Vertvaltung; Zollausschlüsse sind davon ausgenommene Gebietsteile der betreffenden Staaten teils ihrer geographischen Lage wegen (z. B. Helgoland), teils auf Grund von Verträgen (s. Freihafen).
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