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1. Neueste Zeit - S. 74

1888 - Braunschweig : Bruhn
74 c. Auf Verlangen des Reichstages wird jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied desselben und jede Unterfnchungs- oder Civilhast fr die Dauer der Sitzungsperiode aufgehoben. Bemerkung 3. Kein Mitglied darf Diten beziehen. (Gegengewicht gegen das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht.) Ii. Verwaltung. Reichskanzler. Die oberste Reichsbehrde ist der Reichskanzler. Er wird vom Kaiser ernannt und fhrt den Vorsitz im Bundesrate. Befugnisse: 1. Er berwacht die Ausfhrung der Reichsgesetze. 2. Verwaltung und Beaufsichtigung der Reichsangelegenheiten. 3. Verantwortlichkeit fr die Verfgungen des Kaisers. Unter ihm führen die Geschfte des Reiches folgende Behrden: a. Der Staatssekretr des auswrtigen Amtes. Verantwortlicher Stellvertreter des Reichskanzlers. b. Der Staatssekretr des Innern. c. Der Chef der Admiralitt unter der Verantwortung des Reichskanzlers. d. Der Staatssekretr des Reichsjustizamtes. e. Der Staatssekretr des Reichsschatzamtes. f. Das Reichseisenbahnamt unter der Verantwortung des Reichskanzlers. g. Die Verwaltung des Reichsinvalidenfonds. h. Der Staatssekretr des Reichspostamtes. i. Das Reichsamt fr die Verwaltung der Eisenbahnen in Elsa-Lothringen. k. Das Reichsbank - Direktorium unter der Leitung des Reichs-kanzlers. 1. Die Reichs-Schulden-Kommission. m. Die Reichskonsuln. Schutzgebiete l) (Aownieen). Afrika. Westkste. 1. Das Togo-Land an der Sklavenkste in Ober-Guinea. 2. Kamerungebiet um das Kamerun-Gebirge, gegenber der Insel Fernando-Po. 1) Nach Kuntzemllller, Staatshandbuch" und Karte von Afrika mit den deutschen Schutzgebieten" von Kettler und Mller vom geographischen Institut zu Weimar.
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