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1. Dr. K. von Spruner's historisch-geographischer Schul-Atlas von Deutschland - S. 19

1858 - Gotha : Perthes
19 und seine deutschen Lande mit dem ererbten Herzogthum Lauenburg 1689, mit Bremen und Verden — 1712 durch die Dänen den Schweden 4 entrissen und 1715 von Kurbraunschweig erkauft — und mit dem 1731 vom Kaiser überlassenen Lande Ha dein vergrössert. Auch war der ab- wechselnde Besitz von Osnabrück mit einem katholischen Bischöfe für einen Prinzen dieses Hauses, 1650, bedungen worden. Das Herzogthum Braunschweig-Wolfenbüttel blieb unverändert in seinen Gränzen. Mecklenburg wurde bereits 1701 durch den Hamburger Vertrag in noch bestehender Weise abgetheilt. Preussen hatte sich durch die Erwerbung eines Theils von Vorpommern bis an die Peene, 1720, dann durch die Eroberungen Friedrich’s des Grossen und die erste Theilung Polens ansehn- lich vergrössert. Ersteren dankt es seit 1742 das reiche Schlesien mit der Grafschaft Glatz, letzterer seit 1772 ganz Westpreussen und den Netze-Distrikt. In den fränkischen Fürstenthümern der jüngem Linie war durch das Aussterben des Bayreuther Hauses 1769 dessen Be- sitzthum an Ansbach und 1791 das beider an Preussen gefallen, nachdem Ansbach schon 1741 die Grafschaft Sayn-Altenkirchen ererbt hatte. Die pfalzbayerischen Lande wurden durch das Aussterben der bayeri- schen Hauptlinie und der übrigen Pfälzer Nebenlinien sämmtlich bis auf Zweibrücken 1777 wieder unter Kurfürst Karl Theodor vereinigt und boten einen bedeutenden Umfang, der, in drei Hauptmassen getheilt, Von den Alpen bis zum Niederrhein und an die Gränzen von Holland reichte. An der westlichen Gränze endlich war die Abtrennung von ganz Eisass seit 1697 vollendet und auch Lothringen, an Habsburg gefallen, im Jahre 1737 an Frankreich abgetreten, von diesem dem vertriebenen Polenkönige Stanislaus bis 1766, seinem Todesjahre, eingeräumt, dann aber eingezogen worden, so dass nun die französischen Länder ununterbrochen bis an den Rhein reichten, die ehemals unmittelbaren deutschen Fürsten in diesen Ge- genden aber sich noch einen Schimmer von Landeshoheit bewahrten. Mit besonderer Sorgfalt wurden auf diesem Blatte alle Gränzen und selbst die der kleinern Gebiete in Schwaben, Franken und am Rheine be- handelt, um vor dem Untergange der alten Reichsverfassung nochmals ein genaues Bild derselben zu geben und zugleich auch die Vergleichung mit dem folgenden Blatte zu erleichtern. Nr. Xi. Deutschland von der französischen Revolution bis zum ersten Pariser Frieden (Zeitalter Napoleon’s I.). Der Titel dieses Blattes kann sich bei den ununterbrochen fortdauernden Aenderungen der Gränzen in diesem Zeiträume natürlich nicht auf Darstel- lung dieser, sondern nur auf Angabe der gesammten, in der genannten Pe- riode vorkommenden historisch wichtigen Orte, von Paris bis Tilsit und vom Po bis Kopenhagen, beziehen. Die Gränzen sind nach den Hauptfarben
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