1845 -
Halle
: Anton
- Autor: Leo, Heinrich
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Unterrichtsanstalt
- Geschlecht (WdK): Jungen
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in Paris gefangen gehaltenen Girondins. Es waren Verg-
niaud, Valazö, Gensonno, die immer- gebliben waren;
dazu Bristol, Fauchet und andere, die man nach und
nach arretirt und dazu gebracht hatte — es waren ihrer
wider 21. Man hatte sie im Luxembourg eingespert;
dann strenger in der Conciergerie. — Das Verhör die-
ser Leute war etwav schwieriger. Sie hatten ja nicht
gegen die Republik gehandelt, sondern nur gegen die der-
malen in derselben herschende Partei. Sie waren ihren
Grundsätzen und Ansichten nach Republikaner; waren
zum Teil selbst geübte Juristen und fast alle ausgezeich-
nete Redner. Es war eine schwierige Aufgabe, ihr Ver-
hör so zu leiten, daß es nicht einen üblen Eindruk ge-
gen die herschende Partei hinterließ. Man war entschlo-
ßen die Girondins hinzurichten, und um es mit einem
Anschein von Recht zu können, nam man zu Lügen und
Falschheit aller Art seine Zuflucht, Noch aber hatten
auch die Girondins die Hofnung sich durch den Eindruk,
den ihre Verteidigung hervorbrächte zu retten, und auch
sie namen zu Lügen und Falschheiten aller Art ihre Zu-
flucht. Vergniaud sprach so gewandt, so hinreißend, daß
ein Teil der Zuhörer in Tränen ausbrach. Das Verhör
wolte kein Ende nemen. Der Eindruk war immer gün-
stiger für die Beklagten. Am 28ten October, nachdem
die Verhöre weit über eine Woche gedauert, kam Hebert
an der Spitze einer Deputation in den Convent, und
eröfnete, das Revolutionstribunal drohe zu erstarren, wenn
es weiter bei diesem Proceße die Rechtsformen respecti-
ren solle; •— man müße es ermächtigen, die Verhöre
abzubrechen und kurzen Process zu machen. Und ohnge-
achtet das Tribunal schon ohnehin aus die moralische lieber-
zeugung angewisen war, erhielten die Geschworenen bei
demselben nun durch ein Decret das Recht, die Verhöre,
wenn sie dieselben für ihre moralische Ueberzeugung nicht
mehr für nötig hielten, zu untersagen. In Folge dieses
Decretes verlangte die Jury des Tribunales, man solle
die Verhöre der Girondins schließen, und am 30ten
Oct. Abends 10 Uhr erfolgte das Verbiet der Geschwore-