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1. Enthaltend der neuesten Geschichte erste Hälfte - S. 656

1845 - Halle : Anton
656 selbst Napoleons Macht als eine so gesicherte anerkant sah, und nur geringer Trost war dabei, daß sich die junge Kai- serin der Franzosen bei ihrem Gemale der deutschen Inte- ressen annemen werde, denn auf bedeutende Dinge, war vorauszusehen, werde er ihr nicht den mindesten Einfluß gestatten. Am Ilten März 1810 ward sie dem Erzherzoge Karl als Napoleons Stelvertreter angelraut, und dan wie im Triumphe nach Paris gefürt, wo die Feier ihrer wirk- lichen Vermählung noch zu einem tragisch endenden Feste im Garten des östreichischen Gesandten, Fürsten Schwarzen- berg, Veranlaßung gab. Schon vorher hatte Napoleon seinen Stiefsohn, den Vicekönig von Italien, bestimter für die Zukunft bedenken mäßen, da er durch die Trennung von dessen Mutter seine ganze Stellung verändert hatte. Auf die Hofnung der Krone Italiens muste der Vicekö- nig nun verzichten. Dagegen war das Gebiet des Fürsten Primas am lten März 1810 in ein Großherzogtum Frank- furt verwandelt; auch Hanau und Fulda damit verbunden worden. Der Vicekönig und seine Erben wurden zu der- einstigen Nachfolgern m diesem Großherzogtume bestirnt. Um dieselbe Zeit begannen die Zwistigkeiten Napoleons mit seinen Bruder Louis, durch welche dieser almälig bis zur Resignation auf den holländischen Thron gebracht ward. Schon 1809 seit der Landung der Engländer auf Walchcrn war das Verhältnis des Kaisers zu seinem Bruder ein ge- spantes geworden, weil Louis zu dem Grade von Aufopfe- rung aller holländischen Interessen für Frankreich nicht zu bringen war, auf welchem Napoleon ihn zu sehen verlangte. Als der König von Holland, wie oben erwänt ward, im December 1809 in Paris war, sah er sich durch das Andrin- gen des Kaisers gezwungen, seinen Kriegsminifler Krayen- hoff, der am mutigsten dein französischen Einflüße wieder- stund, zu entlaßen, französische Besatzung in holländische Städte und an die niderländischen Küsten zu nemen, und auf alles Land südlich der Maas und Waal zu verzichten, ohne daß für diese von dem Königreiche Holland abgeschnit- tenen Districte diesem auch wider ein entsprechender Ersaz gegeben, oder nur der früher auf diesem Distrikten lastende
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