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1. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 371

1869 - Berlin : Herbig
371 Wiener Congress. Von diesen acht Mächten wird nach langen Verhandlungen und nachdem die Differenzen über die sächsische Frage einen Augenblick einen kriegerischen Ausgang zu nehmen drohen (Russland und Preussen gegen Oesterreich und Frankreich), nach Napoleons Rück- kehr (s. Seite 372) von Elba unterzeichnet die Wiener Congressacte. H auptbesti m m ungen: 1) Wiederherstellung der österreichischen und preussischen Monarchieen; daher erhält a) Oesterreich: Ausser seinem alten Be- sitzthum Mailand das im Frieden von Campo Formio ihm überge- bene Venetien (zusammen nun das Lombardo-Venetianische König- reich), die illyrischen Provinzen (Königreiche Illyrien u. Dalmatien), Salzburg, Tyrol (von Baiern), und Galizien, b) Preussen: einen Theil des Grossherzogthums Warschau (Posen) nebst Danzig, schwedisch Vorpommern mit Rügen für das an Dänemark überlassene Lauen- burg, die alten Besitzungen in Westfalen, Neuchâtel und als Ent- schädigung für nicht zurückgegebene frühere Besitzungen (Ansbach und Baireuth an Baiern, Ostfriesland an Hannover) das Grossherzog- thum Niederrhein und die grössere Hälfte von Sachsen. 2) Bildung eines Königreichs der Niederlande (die frühere Repu- blik Holland und das österreichische Belgien) unter dem ehemaligen Erbstatthalter als König (Wilhelm I.). 3) Ersetzung des deutschen Reiches durch einen deutschen Bund von 39 (bei seiner Auflösung im Jahre 1866 nur noch 34) souveränen Staaten mit Einschluss der 4 freien Städte; alle übrigen früher sou- veränen Fürsten werden mediatisirt. Bundesacte am 8ten Juni 1815 unterzeichnet, denl5tenmai 1820 durch die Wiener Schlussacte ergänzt. 4) Russland erhält den grössten Theil des Grossherzogthums Warschau als Königreich Polen. Krakau wird Freistaat unter dem Schutze Russlands, Oesterreichs und Preussens. 5) England behält Malta, Helgoland, einen Theil der franz. Co- lonieen und das Protectorat über die Republik der 7 ionischen Inseln. 6) Schweden behält das ihm schon im Kieler Frieden (s. S. 366) abgetretene Norwegen (mit eigener Verfassung), Dänemark wird durch Lauenburg entschädigt. 7) Die 19 Cantone der Schweiz werden durch Genf, Wallis und Neuchâtel (zugleich Canton und Fürstenthum) auf 22 vermehrt. 24*
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