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1869 -
Berlin
: Herbig
- Autor: Ploetz, Carl
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 3
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
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Wiener Congress.
Von diesen acht Mächten wird nach langen Verhandlungen und
nachdem die Differenzen über die sächsische Frage einen Augenblick
einen kriegerischen Ausgang zu nehmen drohen (Russland und
Preussen gegen Oesterreich und Frankreich), nach Napoleons Rück-
kehr (s. Seite 372) von Elba unterzeichnet die
Wiener Congressacte.
H auptbesti m m ungen:
1) Wiederherstellung der österreichischen und preussischen
Monarchieen; daher erhält a) Oesterreich: Ausser seinem alten Be-
sitzthum Mailand das im Frieden von Campo Formio ihm überge-
bene Venetien (zusammen nun das Lombardo-Venetianische König-
reich), die illyrischen Provinzen (Königreiche Illyrien u. Dalmatien),
Salzburg, Tyrol (von Baiern), und Galizien, b) Preussen: einen Theil
des Grossherzogthums Warschau (Posen) nebst Danzig, schwedisch
Vorpommern mit Rügen für das an Dänemark überlassene Lauen-
burg, die alten Besitzungen in Westfalen, Neuchâtel und als Ent-
schädigung für nicht zurückgegebene frühere Besitzungen (Ansbach
und Baireuth an Baiern, Ostfriesland an Hannover) das Grossherzog-
thum Niederrhein und die grössere Hälfte von Sachsen.
2) Bildung eines Königreichs der Niederlande (die frühere Repu-
blik Holland und das österreichische Belgien) unter dem ehemaligen
Erbstatthalter als König (Wilhelm I.).
3) Ersetzung des deutschen Reiches durch einen deutschen Bund
von 39 (bei seiner Auflösung im Jahre 1866 nur noch 34) souveränen
Staaten mit Einschluss der 4 freien Städte; alle übrigen früher sou-
veränen Fürsten werden mediatisirt. Bundesacte am 8ten Juni 1815
unterzeichnet, denl5tenmai 1820 durch die Wiener Schlussacte ergänzt.
4) Russland erhält den grössten Theil des Grossherzogthums
Warschau als Königreich Polen. Krakau wird Freistaat unter dem
Schutze Russlands, Oesterreichs und Preussens.
5) England behält Malta, Helgoland, einen Theil der franz. Co-
lonieen und das Protectorat über die Republik der 7 ionischen Inseln.
6) Schweden behält das ihm schon im Kieler Frieden (s. S. 366)
abgetretene Norwegen (mit eigener Verfassung), Dänemark wird
durch Lauenburg entschädigt.
7) Die 19 Cantone der Schweiz werden durch Genf, Wallis und
Neuchâtel (zugleich Canton und Fürstenthum) auf 22 vermehrt.
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