Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Jakob Brand's, Professors an dem Kurerzkanzlerischen Gymnasium in Aschaffenburg Handbuch der Römischen Alterthümer für Schulen - S. 43

1804 - Frankfurt am Main : Varrentrapp und Wenner
43 Gottesdienstliche Verfassung. war, theils die Götter zu versöhnen, theils dak Volk zu bcllistigen, und so sich in dessen Gunst zu setzen: allein diese Art von Gunsterwerbung war äußerst theuer, denn hierbei wurden ungeheure Summen verschwendet. §. 93. Die Aufsicht über die öffentlichen Spiele hat- ten die Aedilen, — man theilet sie in Z Klassen: a) In die Circensischen (Ludi drcenses), b) theatralischen (Ludi scenici), und c) Fechterspiele (Ludi gladiatorii), §. 94- Die circensischen Spiele (Lud! oircen- 863, auch Ladi magni vorzugsweise), wurden auf dem Cirxu8 maximus, und früher auf dem Campus martius gehalten, und sehr feierlich er- öffnet. Man machte nämlich einen prächtigen Zug von dem Capitol aus auf den Circus in fol- gender Ordnung: Zuerst kamen erwachsene Kna- den in großer Anzahl, hierauf die Nitterssöhne zu Pferde, und nach diesen eine Abtheilung zu Fuß, welche unter dem Fußvolke dienen wollten. An diese schlossen sich dre Wettrenner, mit zwei- oder vierspännigen Wagen, die Kämpfer, Tänzer und ein Chor Musikanten an. Nun kamen die Opfergefaße, die Priester mit, den Opferthieren, und zuletzt die Bildnisse der Götter, wobei die der obern Götter auf Wagen mit weißen Pferden be- spannt, gefahren, jene der untern Götter aber auf Tragbahren getragen wurden. §- 95- Nach der Ankunft in dem Circus wurde durch einen Consul oder Priester das Opfer verrichtet, und sodann der Anfang mit den Spielen gemacht. Diese waren nun von sechserler Art:
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer