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1. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 42

1871 - Koblenz : Bädeker
42 Investiturstreit. Rudolf Gegenknig. .11. Kirche vom Staate, indem er den Bischfen und Aebten verbot, sich von den weltlichen Fürsten die Investitur (Belehnung mit den weltlichen Gtern ihrer Kirche vermittelst Ring und Stab, der Zei-che ihrer geistlichen Wrde) ertheilen zu lassen. Dies Verbot blieb der eigentliche Gegenstand des fast fnfzigjhrigen Streites zwischen dem Papste und dem deutschen Könige. Da nmlich Heinrich Iv mit der Vergebung der Bisthmer und Abteien fortfuhr, und die Sachsen sich mit Klagen gegen den König an den Papst wandten, so lie Gregor ihn, unter Androhung des Bannes, vor eine Synode zu Rom laden, um sich zu verantworten; Heinrich lie dagegen auf einem Nationalconcil deutscher Bischfe (zu Worms 1076) den Papst absetzen, worauf dieser Absetzung und Bann der den König aussprach und die Unterthanen vom Eide der Treue entband. Als nun die deutschen Fürsten sich (zu Tribur) zur Absetzung Heinrich's und zu einer neuen Wahl versammelten, bewogen die Versprechungen des Knigs und die Verwendung seiner Mutter die Versammlung, von einer neuen Wahl Abstand zu nehmen, und sie beschlo, den Papst zu ersuchen, auf einem Frstentage zu Augsburg im nchsten Februar gemeinschaftlich mit den Fürsten ein endgltiges ltrtheil auszusprechen; inzwischen solle sich Heinrich der Reichsverwaltung und selbst des Tragens der kniglichen Jnsignien enthalten und, wenn er nicht sp-testens innerhalb eines Jahres vom Bann losgesprochen sei, nnwider-rustich als abgesetzt betrachtet werden. Heinrich eilte, um den Papst fr sich zu gewinnen, noch im Winter 1077 unter groen Gefahren durch Burgund (der den Mout C6nis) nach Italien und erhielt nach Ztgiger strenger Bue im Schlosse (der Markgrstn Mathilde von Toscana) zu Canossa von Gregor die Lossprechung vom Banne. Bald bereute er jedoch seinen Schritt, verband sich von Nenem mit Gregor's Feinden und verweigerte diesem sicheres Geleite zur Reise nach Deutschland. Daher bewirkten die ppstlichen Legaten die Wahl des Herzogs Rudolf von Schwaben (seines Schwagers) zum Könige, der auf die Investitur verzichten mute. Zugleich er-klrten die Fürsten, da knftig der Sohn des Knigs nur durch freie Wahl, nicht aber durch Erbschaft König werden solle. So war also Deutschland frmlich zum Wahlreich erklrt. Nach [zwei unentschiedenen Treffen zwischen Rudolf und Heinrich ward ersterer in einem dritten Treffen (an der Elster) tdtlich verwundet und starb. Heinrich bertrug Friedrich dem Hohenstaufen, dem er auch das schon durch Rudolfs Wahl erledigte Herzogthum Schwaben gegeben hatte,
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