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1. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 58

1871 - Koblenz : Bädeker
58 Konrad Iv. . 13. beiden jungen Könige Konrad und Wilhelm einander bekmpften, setzte Friedrich den Kampf gegen die Lombarden und gegen dun Kirchenstaat fort bis zu seinem Tode, 1250. 6. Konrad Iv., 125054. Wilhelm 1256. Konrad ging bald (gleich seinem Vater die Herrschaft in Italien der in Deutschland vorziehend) nach Apulien, welches sein Bruder Manfred als Statthalter mit Hlfe von Saracenen gegen den Papst behauptet hatte. Hier starb er schon 1254, mit Hinterlassung eines zweijhrigen Sohnes Konradin. Wilhelm von Holland ward nach einer kurzen Scheinregierung auf einem Zuge gegen die West-frisen, die er zu einem Tribut zwingen wollte, von einigen Frisen, die ihn nicht kannten, erschlagen. Die wichtigste Vernderung in der Verfassung während des Zeitalters der Hohenstaufen ist die Entstehung und Ausbildung der frstlichen Landeshoheit. Whrend Friedrich I. und Hein-rich Vi. noch sehr zurckhaltend waren mit der Verleihung von Regalien (b. h. solchen Rechten, wie Mnz-, Zoll-, Bergwerks-Rechten, die nur dem Oberhaupte des Reiches in allen Theilen besselben zustanben) an geistliche und weltliche Fürsten, muten schon Philipp von Schwaben und Otto Iv. in ihrem Kronstreite dem Verlangen der Fürsten (bereit Hlfe sie bedurften), innerhalb ihres Gebietes alle Hoheitsrechte zu erwerben, ungleich mehr nachgeben. Als nun erst Friedrich Ii. die Zustimmung der Fürsten zur Knigswahl seines Sohnes Heinrich und biefer ihre Untersttzung zur Emprung gegen seinen Vater beburfte, trugen beibe kein Bebenken, auf wichtige bisherige Kronrechte entoeber ganz zu verzichten ober in eine wesentliche Beschrnkung berselben zu Gunsten der entftehenben Lanbeshoheit der Fürsten einzuwilligen Der gnzliche Mangel'eines tatschlichen Oberhauptes nach Friebrich's Ii. Tode bis auf Rubolf von Habs brg erleichterte dann wesentlich die Befestigung nicht allein der rechtmig (durch knigliche Verleihung ober Nachsicht) erworbenen, sonbern auch der zahlreichen usurpirten Regalien. Das lange Interregnum ist die Zeit der Umfcilbung der beutfchen Monarchie zu einem Hderativstaate.
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