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1. Bd. 4 - S. 141

1786 - Dresden Leipzig : Hilscher
Johann George I. 141 serschaft, das Recht, wenn ein römischer Kai- ser stirbt, und noch kein römischer König vor- handen ist, sich aller Vorrechte des Kaisers in den Landen, wo das Sachsenrecht ehemals galt zu bedienen. Die Lander, welche dar- unter begriffen werden, sind: der ganze Ober- und Niedersächsische Kreis, Westphalen, Hes- sen, und was dazu gehörig, Böhmen, Mah- ren, Schlesien, und die Lausiz. Johann George erlebt? auch die drei ersten evange- lischen Kircheniubilaa, nämlich 1617 wegen der Reformation, 1630 wegen der augsbur- gischen Konfession, und 165z wegen des Reli- gionsfrieden, welche er jedesmal drei Tage nach einander in seinen Landen höchst feier- lich begehen lies. Was die Regierung Kurfürst Johann Georg desersten am merkwürdigsten macht, war der dreisigiahrige Krieg, welcher aus Re- ligionsuneinigkeit in Böhmen entstand, mit der grösten Erbitterung und Grausamkeit ge- führt wurde, und Sachsen sowohl, als viele Gegenden Deutschlands schreklich verwüstete. Schon seit 1610 hatten die evangelischen Reichsstande, woran aber Sachsen noch kei- nen Antheil nahm, zu Halle in Schwaben ein Bund-
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