Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die Weltgeschichte in übersichtlicher Darstellung - S. 5

1879 - Leipzig : Engelmann
4. Einleitung. 5 Diese Staatsordnung kann, je nach der Verschiedenheit der Regierungsformen oder Verfassungen, eine monarchische oder eine republikanische sein. Monarchie heit ein Staat, wenn ein Einziger an der Spitze steht und das Regiment fhrt; dieser Einzige hat nach dem rumlichen Umfang seines Gebiets bald den Titel Kaiser der König, bald die Benennung Herzog oder Fürst u. dgl., und seine Wrde geht in der Regel nach dem Rechte der Erstgeburt auf den nchsten Erben der. Republik oder Freistaat (Gemeinwesen) wird diejenige Staatsform genannt, bei welcher die Regie-rungsgewalt in die Hnde einer aus mehreren Gliedern bestehenden und durch Wahl eingesetzten Obrigkeit gelegt ist. Die republikanische Regierungs-form ist bald aristokratisch, wenn nur einige durch Geburt oder Vermgen ausgezeichnete Geschlechter dem Gemeinwesen vorstehen und die obria-keitlichen Wrden bestellen, bald demokratisch, wenn das Gesammtvolk Gesetze macht und die verantwortlichen Leiter der Regierung whlt. In manchen Staaten des Alterthums war die freie Selbstbestimmung des Einzel-nen durch diekasteneinrichtuna beschrnkt. Darunter versteht man eine strenge Scheidung der Menschen nach Geburt, Stand und Beruf, die in fester Ordnung vom Vater auf den Sohn vererben, und wobei weder eine Ver-Mischung, noch ein Uebergang aus einer in die andere gestattet ist. Die beiden ersten Kasten umfaten die Priester, die allein die Kenntni der religisen Satzungen und Gebruche, sowie der brgerlichen Gesetze besaen und auf ihre Nachkommen oder Schler vererbten, und die Krieger (Adel), denen die Fhrung der Waffen und die Beschtzung des Landes oblag. Diese beiden Stnde theilten mit dem König den Besitz der Herrschaft und genosien man-cherlei Vorrechte. Die Bauern, Kaufleute und Handwerker bildeten die dritte Kaste, die dann wieder in mehrere Unterabtheilungen auseinander-ging. Oft war die Kastenordnung die Folge gewaltsamer Eroberung, daher sich in den meisten Kastenstaaten eine unterworfene Menschenklasse vorfand, die, auf die Wartung der Heerben und auf niedrige Knechtsdienste gewiesen, ein armseliges Leben fhrte und von den herrschenden Stnden mit groer Verachtung behandelt wurde. Am lngsten und reinsten erhielt sich das Kastenwesen in Indien und Aegypten. 4. Neligionswesm. . 4. Nicht minder verschiedenartig als die Lebensweisen und Staats-formen gestalteten sich Religion und Cultus. Zu dem Glaubensbegriff von Einem persnlichen Gott, Schpfer und Erhalter des Weltalls (Mono-theismus) gelangte im Alterthum nur ein einziges kleines Volk, die Js-raeliten, die neben ihrem Stammgott, den sie Jehova (Jahve), d. i. den Ewigen, nannten, keinen andern Gttern dienten. Alle brigen Völker hul-digten der Vielgtterei (Polytheismus), indem sie entweder zu der Sonne und den himmlischen Gestirnen beteten oder die in der Natur wirkenden Krfte und Elemente als gttliche Wesen verehrten. Alle polytheistischen Religionen, wie verschieden sie auch waren, fat man mit dem Namen Heidenthum zusammen. Anstatt das hchste Wesen als Geist sich zu denken und im Geist und in der Wahrheit anzubeten, gaben ihm die alten Völker entweder eine menschliche Gestalt oder sie faten seine verschiedenen Krfte und Eigenschaften als besondere Gottheiten auf, die sie auf die mannich-faltigste Weise darstellten. Man bildete Götter aus Erz und Stein, aus Holz und Thon; man errichtete ihnen Tempel und Altre; man brachte ihnen >Opf er dar. theils um ihren Zorn zu shnen, theils um ihre Gnade zu erflehen, theils um ihnen fr ihre segnende Frsorge zu danken. Diese Opfer waren mannichfacher Art, je nach dem Grade der Bildung eines Volkes. Die
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer