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1. Anleitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der neuesten Erdbeschreibung, nach den brauchbarsten Landkarten, vornemlich zum Unterricht der Jugend verfertiget - S. 89

1777 - Stettin Berlin : Decker Effenbart
Von Deutschland. 89 f) Der Kuhrfürst von Hannover, gleichfalls des hei- ligen römischen Reichs Erzschatzmeister. Anmerk. i. In Ansehung dieser Erzämter tragen bey der Krönung des römischen Königs oder Kaisers in der Proceßion Maynz das deutsche, Trier das arelatische und Köln das italianische Siegel, an ihren silbernen Sta- den. Von den weltlichen Kuhrfürsten tragt Bayern den Reichsapfel, Sachsen das Schweröl, Brandenburg das Zepter und Pfalz die goldene Krone. ' Ausserdem verrich- tet Kuhrmayni die Krönung, Salbung und Einsegnung des römischen Königs oder Kaisers. Nach vollbrachter Krönung reitet Sachsen zuerst in einen auf den Platz auf- geschütteten Haufen Hafer, und füllet dgvon das silberne Maaß; alsdann bringt Brandenburg in einem silbernen Becken und Gießkanne dem Kaiser das Handwaffer, nebst dem Handtuchs; diesem folgt Bayern, so ein Stuck vom gebratenen Ochsen in eurer silbernen Schüssel auf die Ta- fel bringt ; während der Tafel überreicht Böhmen dem Kai- ser den ersten Trunk Wein; worauf endlich Pfalz einige neugepragte Schaumünzen auswirft. Anmerk. 2. Die weltlichen Kuhrfürsten lassen ihre Aemter in ihrer Abwesenheit durch ihre Erbbeamtcn ver- richten. Also haben: Das Reichserbmundschenkenamt die Grafen von Althan. Das Erbtruchsesamt die Grafen von Waldburg. Das Erbmarschallsamr die Grafen von Pappcnheim. Das Erbkämmereramt die Grafen von Hohenzollern. Das Erhschatzmeisteramt die Grqfen von Sinzendorf. Ii.) Das fürstliche Collegium von 100 Stimmen und 2 Bänken, als: 1. ) Der geistlichen Bank von 37 Stimmen, auf welcher, ausser Oestreich und Burgund, Pie Erzbischöfe von Salzburg und Wien, dir Bischöfe, der Johanni- termeister, die gefürstete Abteyen und Pröbste, und endlich die ungefürsteten Reichspralatcn von 2 Banken, der schwäbischen und rheinischen, davon jede nur eine Stimme hat, sitzen. 2. ) Der weltlichen Bank von 6; Stimmen, auf welcher die weltlichen Reichsfürsten nebst der wetteraui- schen, schwäbischen, fränkischen und westfälischen Reichs- grafenbank, deren jede eine Stimme hat, sitzen. Anmerk. Das Herzvgthum Bayern und Herzogthum Magdeburg haben die bcyden ersten Stimmen. Das Di- F 5 ' rekty-
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