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1. Anleitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der neuesten Erdbeschreibung, nach den brauchbarsten Landkarten, vornemlich zum Unterricht der Jugend verfertiget - S. 91

1777 - Stettin Berlin : Decker Effenbart
Von Deutschland. 91 betrift sonderlich die Wahl und Krönung eines Kaisers, die Neichsvakanzen und Vorrechte der Kurfürsten. 2.) Der Landfrieden seit 1-495, dadurch alle Befehdungen auf- gehoben, und die innere Ruhe und Friede im deutschen Reiche also vestgesetzet worden, daß kein Stand des Reichs den andern eigenmächtiger Weise angrejfen vhcr sonst be- schwerlich fallen darf. 3.) Derreligionsfrieden, so 1557 zu Augsburg, 4.) der westfälische Frieden, so 1648 zu Münster und Osnabrück geschlossen worden, und 5.) die jedesmalige kaiserliche Wahlkapitulation. Die Religion. Vom 8tcn Jahrhundert an die christ- liche, welche sich im i6ten Jahrhundert seit 1517 durch die Glaubenspeinigung Lutherr zu Wittenberg, und Refor- mation des Zwinglii und Lalvini in der Schwei;, in die kcrtholische, lutherische und reformirte Breche getheilet. Ueber diese angefangene Giaubensverbesserung entstund 1545^ der schmalkaldische Krieg, welcher 1551 durch den passaui- schen Vertrag, und 1555 durch den riugsburgischen Reli- gionsfrieden geendiget wurde. Im Jahr 16 ¡8 ging von neuen in Böhmen das Feuer zu einem ;ojahrigen Kriege auf, welches 1648 durch den westphalischm Frieden ge- dämpft wurde. Durch diese sämtliche Friedensschlüsse sind vbbenannte Z Riechen im deutschen Reiche bestätigt, be- sonders soll nach dem westfalischen Frieden ein jeder Lan- desherr seine Unterthanen im Besitz ihrer Religion und al- ler dahin gehörigen Rechte so lassen, wie sie am 1 sten Ia- nucrrii 1624 sich darin befunden, welches Iaht' daher auch annus mrnifil'u oder decretorius genennt Wird. Indessen kan ein jeder Landesherr, vermöge seiner Landeshoheit, in seinen Länden, neben diesen dreycn Kirchen, auch andere Glaubensgenossen dulden. Die Macht. Die Reichsstände sollen, nach dem Reichstagschlusse von 1702, zur Kriegeszeit ein Heer von 120000 Mann zusammen bringen. Die Reichsgrcnzfc- siungen sind Kehl im Badcnschcn und Phüippsburg im Speyerschen. Wenn aber alle Stände des Reichs ihre ganze Macht und Starke vereinigen wollen: so kan gar , leicht
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