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1. M. Johann Georg Hagers, Rect. zu Chemnitz, Kleine Geographie vor die Anfänger - S. 463

1755 - Chemnitz : Stößel
Der Viir. Hauptabschn. von dem Rieders. Kreise. 46z Das ix. Capitel. Von den: Hcrzogtyume Magdeburg. Das Herzogchuin Magdeburg, Lat. Dvcatvs Magde3vrgens1s, hat 1) Homann und 2) Schenke besonders gewochen. Es grenzt selbiges gegen Mittag an .tzalberstadt und Anhalt, gegen Morgen und Mitternacht an die Marks brandendurg, und gegen Abend an Wolffenbüttel und Hal- berstadt, und ist 20. Meilen lang und 12. Meilen breit. Die vornehmsten Flüsse sind die Elbe, die-Havel, die Oh- re, die Schrode, die Ehle, die Gülte, die Saale, und die Aller. Es giebt auch verschiedene Seen. Die Frucht- barkeit ist unvergleichlich. Nur das -Hol; will nicht zurei- chen, immittelst ersetzen das Stroh und die Steinkohlen den Mangel. Sal; hinge; en hat man in groser Menge. Ehedessen ist dieses Herzogthum das vornehmste Erzbis- thum in Teutschland gewesen. Allein im Jahre 1547. nahm selbiges die evangelischlutherische Religion an, worauf das Erzstift von einem Admimstratore verwaltet wurde. Da nun der dreysigjahrige Krieg einfiel, so wurde der Admini- strator in die Acht erfahret, ja derkayser wollte wieder ei- nen catholischcn Erzbischof dahin setzen. Allein das Dom- capitul hatte hierzu keine Lust, es erwählte vielmehr des Churfürsten zu Sachsen Sohn August zum Administrator, worüber Magdeburg 1631. gänzlich verheeret wurde. In dem westphalischeu Frieden winde hernach die Cache also verglichen, daß der Herzog August das Bisthum bis an seinen Tod behalten, hernach aber als ein weltliches Her- zogthum den». Hause Brandenburg überlassen werden sollte, bis auf das Fürstenthum O.vcrfurt und das Burggrafthum Magdeburg, welches dem Churfürsten von Sachsen zuge- sianden worden ist. Als nun der Herzog August 1680. ge- storben ist: So ist dieses Bisthum als ein Herzogthum an Brandenburg gefallen. Es besitzt auch selbiges bis jetzo der König in Preusen. Der Reichsanschlag ist 43. Mann zu Roß, 196. Mann zu Fuß und 316. fi. 4k. Kr. v. Hell, zum Kammergerichte. Die Regierung ist seit 1714. zu Magde- burg, allwo auch ein Consistorium , eine Kriegs- und Dos mainenkammer angelcget worden ist. Das hohe Domcapis
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