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1. Erste Anfangs-Gründe Der Geographie - S. 306

1741 - Nürnberg Nürnberg : Homann Fleischmann
zo6 Von der Schweltz. Turgau und Togge-nb urgischen vornehmlich die reformirte Religion fiorirt r. Zur Römisch-Latholtstben Religion bekennen sich die sieden Cantons Fre^bnrg, Goiothcrrn, ¿Lu* eern, Zug, Gcbwcltz, Uri und Uneerwalven/ das Bistum Basel/ die Einwohner des rl allifer Landes; das Gebiet des Abrs von St. Gal- lien; Bremgarten, die Unterthanender Grau- bünder, Rappersweil, Baden, samt den Üb- rigen freyen Aemtern und Italiänischen Land- vogteyen z. Gemischter Religion sind die beyden Cantonr Giaris und Appenzell, mit welchen auch die Graubünderund die Einwohner dcsrheinchals überein kommen. Nun wird zwar niemand schlechterdings gezwun- gen bei) dieser oder jener Religion zu bleiben; um aber allen Zwiespalt zu vermeiden, leiden sie kei- nen im Land, der einer andern als der bei) ihnen üblichen Religion zugethan ist Will aber einer seine Religion andern; so muß er seine Güter ver- kauffen, und m das Land hinzichen , wo die von ihm neu ergriffene Religion eingeführet ist- §. 43. Zu der Gelehrsamkeit sind die Schweitzer auch nicht ungeschickt, und haben sie jederzeit sehr gelehrte Leute unter sich gehabt: wie denn auch vier Universitäten im Land sind/ nem- lich zu Lausanne, Lasel/ Zürch und Genf oder Geneve, welche mit sehr geschickten Män- nern besetzet sind. §. 44. Die Schweitzerische Sprache ist ein blosser Dialeft von der Deutschen. Was aber diejenigen Provintzen anlangt, die auf der Seite von
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