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1. Von Europa, Portugall, Spanien, Franckreich, England, Schottland, Ireland, Niederland, Schweitz und Italien - S. 658

1753 - [Frankfurt ; Leipzig] : [S.n.]
6s8 Das Ix. Buch von Italien. Gerichte hegen, vor welchem auch der Hertzog ste- hen müste, wenn er von jemand verklaget würde. Von diesem Collegio kan man weiter nicht appel* Eren, und dem mag Gott gnädig seyn, der dalstn citiret wird. Diese Decemviri halten so viel Spio- nes, daß ihnen nichts verborgen bleibet, was in der «^tadt nicht nur gethan , sondern auch nur geredet wird. 4. Von der Religion zu Venedig» Die Haupt-Religion ist Römisch-Catholisch; (s werden aber Griechen, Juden, Türcken und Persianer daselbst geduldet. Dieprotestanten ha- den eben kein freyes Exercitium ihrer Religion da- selbst , sie werden aber nicht sonderlich verfolget. Das Haupt der Geistlichkeit ist der Patriarche zu Venedig, welcher sonst A. 773. 511grado im Friaul saß: Es muß aber allemahl ein Nobili di Venetia seyn, der wird von dem grossen Rathe er- wählet , und der Pabst behalt nur die Ehre dev Confirmation. Er ist Primas von Dalmatien, und der Ertz-Bischof von Corfu, ingleichen die Bischöffe von Oaorel, Chiozza. oder Chioggia und Tercello stehen unter ihm. Es ist auch ein Patriarche im Gebiethe der Re- publick, dessen geistliche ^urisdistion sich nur über das Friaul, Istrien, und über die meisten Bischöffe in Terra Firma erstrecket, und der denrang über den Patriarchen zu Venedig hat. Vor diesem saß er zu Aqijileja, welches noch itzo dem Hause Oesterreich gehöret,deswegen es ihn auch setzen wolte: Nunmehro aber sitzt er zu Udl- M im Venetianischen Gebiethe, und die Venetia- ner haben das Recht, denselben zu bestellen, an sich ge-
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