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1. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 42

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
42 Das I. Buch, Sachsen und Brandenburg. Die Lehn»Güter werden schon an seinem Otte arrgezeigel werden. Die Könige in Böhmen sind des heiligen Römischen Rei. ches Ertz'sedeuckeu und Churfürsten, und An. 1708. hat der Böhmische Gesandte aufs neue zu R<ge,>spurg auf dem Reichs.tage '-einen Stz im Churfürsteii.ooiiegio genommen. Doch A. l74k- als die neue Kayftdwahs augesetzet war, wollen bey dersabe» fünf Cßursürsten, als Loln , Bayern, Sachsen Brandenburg uebbfaltz der Erbin dirfts Kö. mgreichs. Mari/E '['Heri£Slie, Die darauf hastende Chur, Stimme uns Ertz'amt, als einer weiblichen Person zu füh. ren nicht erlauben. Dahero ergriff sie das Mittel, und übertrug solche ihrem Gemahl, dem Hertzoge von Lothringen, als ihrem an- genommenen Mit, Regenten. Doch auch diese übertragene Verwaltung wollen sie der. selben nicht rustchen, sondern beschlossen noch vor^ dem Mani.tage zu Franckfurth, daß die Böhmische Chur.slim. me bey der instehenden Wahl, und zwar für diesesmah! alleine, und ohne Folgerung aufs künftige solle suspendiret seyn und ruhen. Ob nun gleich solchergestalt keine Chur.böhmischen Wahl. Gesandten zugelassen wurden, so ließ sie doch ausserst darwi. - der protestiren, und muste es so dcrweile dabey bewenden i iassen. Doch als A. !74r. Kayser Oaroluz Vil. aus dem Hause j Bayern starb, und zu einer neuen Kayser.wahl geschritten 1 ward: so schickte die Königin ihre Chur.böhmiscken Wahl. , Gesandten dahinab, ob gleich Chur. Brandenburg und ( Chur. Pfaltz ihr darinne entgegen seyn wollen; war auch r so glücklich, daß ihr Gemahl, der Groß. Hertzog vou Tos- . Cana , attti;. Septembe. 174?. von den übrigen Chur. , fürsten zum Römischen Kayser erwählet ward, und darauf ) den Namen Franciscus annahm. Das Erb»Schencken. Amt befassen sonst die Grafen von n L1mpurg in Fcancken; Aber nach ihrem Absterben A. 17'4. g ist dieses hohe Erb Amt dem Gräflichen Hause von Althan ij übergeben worden. Xxxv. F
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