1753 -
Leipzig] [Frankfurt
: [S.n.]
- Autor: Hübner, Johann
- Auflagennummer (WdK): 7
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Bayern
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
i68 Das Ii. Buch, von Oesterreich.
in den Hafen bis vor die Häuser der Kaufleute fahren und
die Maaren ausladen können ; da solches hingegen zu Vene,
dig nicht angchen kan, sondern die Maaren erst müssen in
crosse Magazine gebracht und wieder heraus gebracht wer.
den, welches grosse U kosten verursachet. Endlich daß auch
von Triefte ab die Frachten zu Lande viel wohlfeiler lind, als
von Venedig ab, weil die Landstrassen, wie wir schon öfters
gemeldet, mit grossen Unkosten nach Deutschland und auch
nach Ungarn zu sind treflich ausgebessert worden.
Was also sonsten aus den Oesterreichischen Erb. Landen
an Leinewand, Eisen, Stahl, Bley, Meßing, Kupfer und
andern Maaren sonst nach Venedig gebracht wurde, gehet
jetzo alles nach Triefte zu ; wo hingegen die Frachten gleich
wieder mit den Levcmtischen Maaren , als Oel, Mandeln,
Honig, Wachs. Bmmwolle, Coffee, allerhand Materia!»Sa.
chen gleich wieder befrachtet, und nach Deutschland zurück
gesandt werden, wodurch nicht nur immer mehr Kaufleute
dahin gezogen werden, sondern der Handel und Wandel
da immer noch höher steigen wird, wenn Gott das Haust
Oesterreich beym edlen Frieden erhalten wird.
3-
Die Grafschaft Görtz.
Die lieget an den Grentzen von Friaul, und hat
Vor diesel» seine eigne Grasen gehabt, davon der
letzte Leonhardus A. uoo. gestorben ist.
Görtz, Lat. Goritia , eine feste Stadt, mit einem
festen Schlosse, hat ein schönes Iesuiter.collegium, und
ist gar ein wichtiger Ort.
Grad1sca, lieget in der Grafschaft Görtz, und ist
eine frei? gefürstete Grafschaft. Vor diesem gehörte sie
dem Fürstlichen Haufe Eggenberg ; Nachdem aber das,
selbe An. l?l?. ausgestorben ist, so ist das Gräfliche
Haus Althan damit beschicket worden. Die vtadt
Gradifca aber ist eine Kayferliche Grentz« Festung gegen
das Veuctranifche Gebiethe.
4- Die
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