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1. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 316

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
I Zi6 Das V. Buch, von der jüngern Linie zu Wallerstein in seinem sieben Zwölstheil des Landes zum Erben eingese- tzet, deswegen nahm er nicht nur Besitz davon, ftndern ließ sich auch von den Unterthanen huldi- gen. Es war aber weder Graf Franc1scus Al- Bertus 511 Spielberg 0íé Senior des Hauses, noch Carolus Antonius W1lhelmus zu Baldern, mit diesem Testament zufrieden/son- dern suchten dasselbe Kraft derjenigen Erb - Verei- nigung umzustosien, die A.i s rr. von ihren Vor- fahren war aufgerichtet worden. Als es nun hierüber beym Kayser Carolo Vi. zum Klagen kam, so wurde der Erbnehmer im Besitz gelassen, und die klagenden zwey Grafen aä Eetitorium verwiesen, und der Proeeß ist Utt- sers Wissens noch nicht zu Ende. Inzwischen ist dicspielbergischelime A. 1734* vom Kayser in Fürstlichen Stand erhoben wor- den ; Fürstfranciscusalbertus un&@taf Antonius Carolus sind auch einander kurtz in die Ewigkeit nachgefolget, haben aber beyde männliche Erben htnterlaffen. Das V. Cap. Von dem Fürstenthum Fürstenberg. Dieses Fürstenthum ist zwar schmal, es erstrecket sich aber auf r^Meiler: in die Länge. Denn es fäll- get vondermarggrafschast Baclen an, und gehet durch den Schwartzwald an der Donan, fast bis an die freye Reichs - Stadt Ulm. Es haben vor alters in dieser Gegend dieland- grafschast Bar, dke Grafschaft Kausen, die Graf-
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